Gaststättengewerbe Anzeige
Gaststättengewerbe anzeigen
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, müssen Sie dies in eingen Bundesländern der dafür zuständigen Behörde vor Beginn des Betriebes schriftlich anzeigen.
Beschreibung
Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Speisewirtschaft, Gaststättenkonzession, Gaststätten, Weihnachtsmarkt, Kirmes, Schankwirtschaft, Gaststättengewerbe betreiben, Baukantine, Gaststättengewerbe Erlaubnis, Imbissbude, Schankerlaubnis, Gaststättenbetrieb, Konzession für Gaststätten