Gaststättengewerbe Anzeige
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    Gaststättengewerbe anzeigen

    Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, müssen Sie dies in eingen Bundesländern der dafür zuständigen Behörde vor Beginn des Betriebes schriftlich anzeigen. 

    Beschreibung

    Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2025

    Technisch geändert am 03.06.2025

    Stichwörter

    Speisewirtschaft, Gaststättenkonzession, Gaststätten, Weihnachtsmarkt, Kirmes, Schankwirtschaft, Gaststättengewerbe betreiben, Baukantine, Gaststättengewerbe Erlaubnis, Imbissbude, Schankerlaubnis, Gaststättenbetrieb, Konzession für Gaststätten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020