Rotes Fahrzeugkennzeichen für Oldtimer Zuteilung
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    Rotes Fahrzeugkennzeichen (07er-Kennzeichen) für an Veranstaltungen teilnehmende Oldtimer beantragen

    Möchten Sie mit einem Oldtimer an einer Veranstaltung teilnehmen, oder eine Probe-, Überführungs- oder Werkstattfahrt durchführen? Dann können Sie für diese Fahrten ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug an einer Veranstaltung teilnehmen, bei der die Präsentation und Pflege historischer Fahrzeuge im Mittelpunkt steht, können Sie für Ihren Oldtimer ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen. Eine Betriebserlaubnis und eine Zulassung für das Fahrzeug sind nicht nötig. Auch für folgende Fälle können Sie das rote Oldtimerkennzeichen verwenden:

    • Probe- und Überführungsfahrten,
    • Werkstattbesuche und
    • Fahrten zum Tanken und zur Außenreinigung.

    Das rote Oldtimerkennzeichen stellt somit eine Alternative zum H-Kennzeichen für die oben genannten besonderen Anlässe dar. Alltagsfahrten sind mit dem Kennzeichen nicht erlaubt.

    Das rote Oldtimerkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungskennzeichen und einer Erkennungsnummer, die immer mit "07" beginnt. Das rote Oldtimerkennzeichen ist ein Wechselkennzeichen. Das bedeutet, Sie können mit einem Kennzeichen mehrere historische Fahrzeuge zulassen und abwechselnd fahren. Sie dürfen allerdings nicht mehrere Fahrzeuge gleichzeitig nutzen.

    Sie erhalten zusätzlich zu dem roten Oldtimerkennzeichen ein Fahrzeugscheinheft. Dieses müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen. Über alle Fahrten müssen Sie fortlaufende Aufzeichnungen in einem Fahrtennachweisbuch führen. Sie müssen Folgendes notieren:

    • Tag der Fahrt, deren Beginn und Ende,
    • die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer (Name, Vorname) mit Anschrift,
    • Art und der Hersteller des Fahrzeuges,
    • die Fahrgestellnummer und
    • die Fahrtstrecke.

    Die Eintragungen können Sie nach den Fahrten vornehmen. Das Fahrtennachweisbuch müssen Sie nicht mitführen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zulassungsbehörden der Kreisverwaltungen beziehungsweise der Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte.

    Für Privatpersonen zählt der Ort, an dem sie ihren Hauptwohnsitz haben. Bei juristischen Personen zählt der Sitz oder der Ort der beteiligten Niederlassung.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Jockgrim (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

    Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Rotes Fahrzeugkennzeichen (07er-Kennzeichen) für an Veranstaltungen teilnehmende Oldtimer beantragen

    Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

    Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 06.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2025

    Technisch geändert am 14.01.2026

    Stichwörter

    Kennzeichen, rotes Nummernschild, Kfz-Kennzeichen, Rotes Fahrzeugkennzeichen, Kfz Kennzeichen, Zulassung, 07er-Kennzeichen, Werkstattfahrt, Probefahrt, Werkstatt, 07 Kennzeichen, 07er Kennzeichen, Überführungsfahrt, Rotes Kennzeichen, Oldtimer, Oldtimerkennzeichen, Veranstaltung, besondere Kennzeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020