• Niederburg (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
Fortbildungsprüfung nach BBiG Anmeldung

Fortbildungsprüfung nach BBiG Anmeldung

Wenn Sie eine höherqualifizierende Berufsbildung erlangen möchten, müssen Sie dafür eine Fortbildungsprüfung ablegen.

Beschreibung

Mit einer Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz können Sie höherqualifizierende Bildungsabschlüsse in mehreren Fortbildungsstufen erwerben.

Bevor Sie zur Fortbildungsprüfung zugelassen werden, müssen Sie sich anmelden . Zuvor sollten Sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung überprüfen lassen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind vom jeweiligen angestrebten Abschluss abhängig. Die zuständige Stelle für Ihre Fortbildungsprüfung berät Sie gern zu den jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen.

Die Fortbildungsprüfung wird durch einen Prüfungsausschuss abgenommen und bewertet.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
  • die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion für die Berufe im öffentlichen Dienst

Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.

erforderliche Unterlagen

Informieren Sie sich hierzu bei der zuständigen Stelle

Voraussetzungen

  • Abhängig von der Fortbildungsstufe:
    • 1. Fortbildungsstufe: Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
    • 2. Fortbildungsstufe: Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder ein Abschluss der 1. beruflichen Fortbildungsstufe
    • 3. Fortbildungsstufe: Abschluss auf der 2. beruflichen Fortbildungsstufe

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Bevor Sie sich entschließen, eine Fortbildungsprüfung abzulegen, sollten Sie sich von der zuständigen Stelle zu den Prüfungszulassungsvoraussetzungen beraten lassen. Nehmen Sie gegebenenfalls vorbereitende Bildungsangebote in Anspruch.

  • Um an der Prüfung teilzunehmen, stellen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag, um sich für die Prüfung anzumelden
  • Nach erfolgreicher Zulassung zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen.
  • Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistung erfahren Sie in der Regel vor dem Ablegen der letzten mündlichen oder praktischen Prüfungsleistung.
  • Wenn Sie an allen Prüfungsteilen der Fortbildungsprüfung teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel umgehend einen Bescheid darüber, ob Sie die Fortbildungsprüfung bestanden haben.
  • Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Anschließend wird Ihr Prüfungszeugnis erstellt und an Sie versandt.

Fristen

Der Anmeldeschluss zur Abschlussprüfung liegt circa 1 bis 3 Monate vor dem ersten Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

Das gesamte Verfahren der Fortbildungsprüfung dauert ca. 6 bis 12 Monate. Die Dauer ist abhängig von der gewünschten Fortbildungsprüfung und den darin festgelegten Prüfungsleistungen.

Das Verfahren der Fortbildungsprüfung beinhaltet:

  • Anmeldung,
  • Zulassung,
  • Einladung,
  • Durchführung aller Prüfungsteile,
  • Ergebnisfeststellung
  • Ausstellung/Versand des Prüfungszeugnisses

Kosten

Fortbildungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 24.02.2025

Version

Technisch erstellt am 10.01.2025

Technisch geändert am 04.03.2025

Stichwörter

Weiterbildung, Berufsbildung, Abschluss Fortbildung, Fortbildung, Erwachsenenbildung, Prüfungsanmeldung, Berufsbildungsgesetz, Abschlussprüfungen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020