Fortbildungsprüfung nach BBiG Beurkundung

    Fortbildungsprüfung nach BBiG Beurkundung

    Wenn Sie Ihre Fortbildung mit einer Prüfung abgeschlossen haben, erhalten Sie ein Abschlusszeugnis.

    Beschreibung

    Mit einer Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz können Sie höherqualifizierende Bildungsabschlüsse in mehreren Fortbildungsstufen erwerben.

    Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis, welches die Abschlussbezeichnung der jeweiligen Fortbildungsstufe enthält. Das können zum Beispiel sein: Bachelor Professional oder Master Professional.

    Bei einer zweiteiligen Abschlussprüfung muss Ihnen Ihre Prüfungsleistung aus dem ersten Teil schriftlich mitgeteilt werden, wenn die Teile rechtlich selbständig sind.

    Sie können beantragen, dass Ihrem Zeugnis eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beigefügt wird. Ebenfalls können Sie eine Zweitschrift beantragen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese ist in Rheinland-Pfalz:

    • die regional zuständige Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
    • die regional zuständige Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
    • die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft
    • die regional zuständige Rechtsanwaltskammer, die Patentanwaltskammer oder die regional zuständige Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
    • die Wirtschaftsprüferkammer oder die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
    • die regional zuständige Ärztekammer, die regional zuständige Bezirkszahnärztekammer, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
    • die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion für die Berufsausbildung im öffentlichen Dienst

    Voraussetzungen

    • Sie haben die Fortbildung beendet
    • Sie haben die Fortbildungsprüfung bestanden

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Um weitere Zeugnisausfertigungen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Zweitschrift Ihres Zeugnisses stellen.

    • Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistung erfahren Sie in der Regel vor dem Ablegen der letzten mündlichen oder praktischen Prüfungsleistung.
    • Wenn Sie an allen Prüfungsteilen der Fortbildungsprüfung teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel umgehend einen Bescheid darüber, ob Sie die Fortbildungsprüfung bestanden haben.
    • Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Anschließend wird Ihr Prüfungszeugnis erstellt und an Sie versandt.

    Wenn Sie eine englisch- oder französischsprachige Übersetzung haben möchten:

    • Informieren Sie sich bei Ihrer Kammer, über das Vorgehen zur Beantragung einer Übersetzung
    • Stellen Sie einen Antrag auf eine Übersetzung

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der jeweils zuständigen Stelle

    Kosten

    Die Zweitschrift des Zeugnisses und eine fremdsprachige Übersetzung sind gebührenpflichtig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 21.01.2025

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2025

    Technisch geändert am 13.03.2025

    Stichwörter

    Berufsbildungsgesetz, Zeugnisausstellung, Zeugnisausfertigung, Fortbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020