Umschulungsprüfung nach BBiG Beurkundung

    Umschulungsprüfung nach BBiG Beurkundung

    Wenn Sie Ihre Umschulung mit der Umschulungsprüfung abgeschlossen haben, können Sie eine Zweitschrift des Originalzeugnisses oder eine englischsprachige beziehungsweise französischsprachige Übersetzung anfordern.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Umschulung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren, müssen Sie am Ende eine Umschulungsprüfung bestehen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie automatisch ein Prüfungszeugnis.

    Sie können eine Zweitschrift des Zeugnisses beantragen. Sie können beantragen, dass auf dem Zeugnis die Ergebnisse der berufsschulischen Leistungen aufgeführt werden. Sie können ebenfalls eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beantragen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

    • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
    • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
    • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
    • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
    • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe
    • die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion für die Berufsausbildung im öffentlichen Dienst.

    erforderliche Unterlagen

    • Für Zweitschrift: Antrag auf Neuausstellung
    • Für Übersetzungen: Antrag auf englischsprachige oder französischsprachige Übersetzung
    • Für Aufführen der Leistungen:
      • Antrag auf Aufführung der berufsschulischen Leistungen
      • Nachweise für berufsschulische Leistungen (Kopie) 

    Voraussetzungen

    Sie haben die Abschlussprüfung bestanden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Um weitere Zeugnisausfertigungen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Ausstellung Ihres Zeugnisses stellen.

    Wenn Sie eine Zweitschrift haben möchten:

    • Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, über das Vorgehen zur Beantragung einer weiteren Ausfertigung des Zeugnisses
    • Stellen Sie einen Antrag auf eine weitere Ausfertigung des Zeugnisses

    Wenn Sie eine englisch- oder französischsprachige Übersetzung haben möchten:

    • Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, über das Vorgehen zur Beantragung einer Übersetzung
    • Stellen Sie einen Antrag auf eine Übersetzung

    Wenn Sie Ihre berufsschulischen Leistungen im Zeugnis aufgeführt haben möchten:

    • Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, über das Vorgehen zur Beantragung

    Stellen Sie den Antrag auf Aufführung der berufsschulischen Leistungen bei der zuständigen Berufsbildenden Schule oder dem Träger, bei dem Sie die Umschulung absolviert haben und fügen Sie die Nachweise für diese Leistungen als Kopie bei

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der zuständigen Stelle. Bitte informieren Sie sich dort.

    Kosten

    Für eine Zweitschrift oder Übersetzung können Gebühren anfallen. Bitte informieren Sie sich hierzu bei ihrer zuständigen Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit dem erfolgreichen Ablegen der Umschulungsprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 4  im Deutschen Qualifikationsrahmen. Dies bedeutet, Sie verfügen über Kompetenzen, die zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden Lernbereich oder beruflichen Tätigkeitsfeld benötigt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 14.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2025

    Technisch geändert am 19.02.2025

    Stichwörter

    Abschluss Umschulung, Umschulungszeugnis, Berufsbildungsgesetz, Erwachsenenbildung, Abschlusszeugnis, Zeugnis, Berufsausbildung, Zeugnisausstellung, Ausbildungszeugnis, Abschlussprüfungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020