Umschulungsprüfung nach BBiG Beurkundung
Wenn Sie Ihre Umschulung mit der Umschulungsprüfung abgeschlossen haben, können Sie eine Zweitschrift des Originalzeugnisses oder eine englischsprachige beziehungsweise französischsprachige Übersetzung anfordern.
Beschreibung
Wenn Sie eine Umschulung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren, müssen Sie am Ende eine Umschulungsprüfung bestehen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie automatisch ein Prüfungszeugnis.
Sie können eine Zweitschrift des Zeugnisses beantragen. Sie können beantragen, dass auf dem Zeugnis die Ergebnisse der berufsschulischen Leistungen aufgeführt werden. Sie können ebenfalls eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beantragen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe
- die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion für die Berufsausbildung im öffentlichen Dienst.
erforderliche Unterlagen
- Für Zweitschrift: Antrag auf Neuausstellung
- Für Übersetzungen: Antrag auf englischsprachige oder französischsprachige Übersetzung
- Für Aufführen der Leistungen:
- Antrag auf Aufführung der berufsschulischen Leistungen
- Nachweise für berufsschulische Leistungen (Kopie)
Voraussetzungen
Sie haben die Abschlussprüfung bestanden
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Um weitere Zeugnisausfertigungen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Ausstellung Ihres Zeugnisses stellen.
Wenn Sie eine Zweitschrift haben möchten:
- Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, über das Vorgehen zur Beantragung einer weiteren Ausfertigung des Zeugnisses
- Stellen Sie einen Antrag auf eine weitere Ausfertigung des Zeugnisses
Wenn Sie eine englisch- oder französischsprachige Übersetzung haben möchten:
- Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, über das Vorgehen zur Beantragung einer Übersetzung
- Stellen Sie einen Antrag auf eine Übersetzung
Wenn Sie Ihre berufsschulischen Leistungen im Zeugnis aufgeführt haben möchten:
- Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, über das Vorgehen zur Beantragung
Stellen Sie den Antrag auf Aufführung der berufsschulischen Leistungen bei der zuständigen Berufsbildenden Schule oder dem Träger, bei dem Sie die Umschulung absolviert haben und fügen Sie die Nachweise für diese Leistungen als Kopie bei
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der zuständigen Stelle. Bitte informieren Sie sich dort.
Kosten
Für eine Zweitschrift oder Übersetzung können Gebühren anfallen. Bitte informieren Sie sich hierzu bei ihrer zuständigen Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit dem erfolgreichen Ablegen der Umschulungsprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 4 im Deutschen Qualifikationsrahmen. Dies bedeutet, Sie verfügen über Kompetenzen, die zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden Lernbereich oder beruflichen Tätigkeitsfeld benötigt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 14.02.2025
Stichwörter
Abschluss Umschulung, Umschulungszeugnis, Berufsbildungsgesetz, Erwachsenenbildung, Abschlusszeugnis, Zeugnis, Berufsausbildung, Zeugnisausstellung, Ausbildungszeugnis, Abschlussprüfungen