Umschulungsprüfung nach BBiG Zulassung

    Umschulungsprüfung nach BBiG Zulassung

    Sie schließen Ihre Umschulung mit der Umschulungsprüfung ab. Damit weisen Sie Ihre berufliche Handlungsfähigkeit in einem bestimmten Beruf nach.

    Beschreibung

    Die Umschulung findet auf Grundlage eines anerkannten Ausbildungsberufs statt. Sie endet, genau wie eine Berufsausbildung, mit einer Abschlussprüfung. Diese Abschlussprüfung für Umschulungen heißt Umschulungsprüfung.

    Im Regelfall schließen Sie einen Umschulungsvertrag ab und nehmen dann an der regulären Abschlussprüfung für diesen Beruf teil. Eine gesonderte Umschulungsprüfung wird von einigen Bildungsträgern angeboten, ist aber nicht die Regel.

    Eine Umschulungsprüfung wird von den für die Ausbildung in Ihrem Beruf zuständigen Stellen zum Ende der Umschulungszeit durchgeführt. Bevor Sie an der Umschulungsprüfung teilnehmen können, müssen Sie die Umschulung vollständig absolviert haben.

    Ihr Umschulungsvertrag wurde durch den Umschulungsbetrieb bei der zuständigen Stelle angezeigt. Die zuständige Stelle führt zusammen mit dem Prüfungsausschuss die Umschulungsprüfung durch. Der Prüfungsausschuss nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese. Ihre Umschulung endet, wenn Sie die Ergebnisse vom Prüfungsausschuss erhalten. Wenn Sie die Umschulungsprüfung nicht bestehen, haben Sie die Möglichkeit die Prüfung 2-mal zu wiederholen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

    • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
    • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
    • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
    • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
    • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
    • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

    Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.

    erforderliche Unterlagen

    Umschulungsvertrag

    Voraussetzungen

    • Sie haben die nötige Umschulungsdauer erbracht
    • Abhängig von der jeweiligen zuständigen Stelle sind eventuell weitere Voraussetzungen nötig. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ihre Teilnahme an einer Umschulungsprüfung müssen Sie langfristig planen und gut vorbereiten.

    • Möglicherweise werden Sie von der zuständigen Stelle vorab auf die anstehende Prüfung hingewiesen. Sie müssen sich in der Regel trotzdem noch zur Prüfung anmelden
    • Für die Anmeldung füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt.
    • Nach Bestehen der Prüfung wird Ihnen Ihr Prüfungszeugnis zugesandt.

    Fristen

    Der Anmeldeschluss zur Umschulungsprüfung liegt ungefähr 4 bis 5 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss können Sie bei der regional zuständigen Stelle erfragen.

    Bearbeitungsdauer

     Das gesamte Verfahren der Umschulungsprüfung inklusive Anmeldung, Zulassung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Ausstellung des Prüfungszeugnisses dauert ungefähr 6 Monate.

    Kosten

    Umschulungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle. Die fällig werdenden Prüfungsgebühren bezahlt der Ausbildungsbetrieb oder der Bildungsträger, mit dem Sie einen Umschulungsvertrag geschlossen haben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit dem erfolgreichen Ablegen der Umschulungsprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 4 im Deutschen Qualifikationsrahmen. Das Prüfungsverfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 14.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2025

    Technisch geändert am 21.02.2025

    Stichwörter

    Umschulung, Prüfungsanmeldung, Abschlussprüfungen, Erwachsenenbildung, Berufsbildungsgesetz, Berufsausbildung, Abschluss Umschulung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020