• Strotzbüsch (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Veranstaltungsanerkennung für Träger des Bildungsurlaubs Erteilung

Veranstaltungen von Trägern des Bildungsurlaubs anerkennen

Wenn Sie als Weiterbildungsträger Bildungsfreistellung durchführen möchten, müssen Sie diese anerkennen lassen.

Beschreibung

Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist die Bildungsfreistellung, in anderen Bundesländern auch Bildungsurlaub oder Bildungszeit genannt.

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von ihrer Arbeit, wenn sie eine anerkannte Weiterbildung in Anspruch nehmen möchten.

Als Bildungsträger haben Sie die Möglichkeit Ihre Weiterbildungen anerkennen zu lassen.

Zuständigkeit

Für allgemeine Fragen und Anträge wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Ansprechpartner

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz - Bildungsfreistellung

Adresse

Hausanschrift

Rheinallee 97-101

55118 Mainz

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 6131 967-500

Fax: +49 6131 967-12260

E-Mail: bildungsfreistellung@lsjv.rlp.de

Version

Technisch erstellt am 20.11.2024

Technisch geändert am 20.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Bundeseinheitlicher Antrag auf Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung
  • ausführliches Programm, aus dem die Bildungsinhalte und -zeiten ersichtlich sind
  • Nachweise über die öffentliche Ankündigung der Veranstaltung -Flyer, Screenshot der Homepage-
  • gegebenenfalls Nachweise über bereits erfolgte Anerkennungen in anderen Bundesländern

Voraussetzungen

  • Es muss sich um eine berufliche oder gesellschaftspolitische Weiterbildung oder deren Verbindung handeln.
  • Die Veranstaltung muss mindestens drei Tage - in Block- oder Intervallform - und mindestens vier Unterrichtsstunden vor 20:00 Uhr und durchschnittlich sechs Unterrichtsstunden je Tag umfassen.
  • Die organisatorische und fachlich-pädagogische Durchführung unterliegt Ihrer Verantwortung als Antragsteller. Sie planen, organisieren und realisieren die Veranstaltung selbst.
  • Die Veranstaltung muss offen zugänglich sein. Die Ausschreibung muss veröffentlicht werden.
  • Die Teilnahme an der Veranstaltung darf nicht von der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, Partei, Gewerkschaft, sonstigen Vereinigung oder Institution abhängig sein. Zielgruppenspezifische Angebote, beispielsweise für spezielle Berufsgruppen, sind möglich.
  • Die Teilnahme an der Veranstaltung muss freiwillig erfolgen.

Online-Veranstaltungen:

Veranstaltungen im Online- oder Hybridformat können anerkannt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Anerkennung in Präsenzform erfüllt sind. Zusätzlich gelten folgende Regelungen:

  • Der Onlineunterricht darf nur als Synchronunterricht, das heißt unter zeitgleicher Anwesenheit der Kursleitung und Teilnehmenden, abgehalten werden.
  • Es muss eine Teilnahmeverpflichtung bestehen.
  • Onlineunterrichtstage müssen Sie in einem eigenen Unterrichtsprogramm ausweisen. Bei Hybridveranstaltungen müssen Sie zusätzlich die Präsenzunterrichtstage ausweisen.

E-Learning beziehungsweise asynchrone Onlineveranstaltungen können Sie nicht anerkennen lassen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Anerkennung einer Veranstaltung als Maßnahme der Bildungsfreistellung müssen Sie mit dem entsprechenden Vordruck bei der zuständigen Stelle beantragen.

  • Reichen Sie die Antragsunterlagen per E-Mail oder Post ein.
  • Die zuständige Stelle prüft die Antragsunterlagen und entscheidet über den Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.
  • Sie reichen einen Berichtsbogen nach Ende der Gültigkeit der Anerkennung ein.

Fristen

Die Anerkennung müssen Sie in der Regel drei Monate vor Beginn des ersten Weiterbildungstags einreichen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und dem Beginn der Weiterbildung.

Kosten

kostenfrei

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz am 12.02.2025

Version

Technisch erstellt am 10.01.2025

Technisch geändert am 20.02.2025

Stichwörter

Bildungsurlaub, Bildungsveranstaltung, Weiterbildungsurlaub, Fortbildungsurlaub , Bildungsfreistellung, Veranstaltung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020