Veranstaltungsanerkennung für Träger des Bildungsurlaubs Erteilung

    Veranstaltungen von Trägern des Bildungsurlaubs anerkennen

    Wenn Sie als Weiterbildungsträger Bildungsfreistellung durchführen möchten, müssen Sie diese anerkennen lassen.

    Beschreibung

    Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist die Bildungsfreistellung, in anderen Bundesländern auch Bildungsurlaub oder Bildungszeit genannt.

    Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von ihrer Arbeit, wenn sie eine anerkannte Weiterbildung in Anspruch nehmen möchten.

    Als Bildungsträger haben Sie die Möglichkeit Ihre Weiterbildungen anerkennen zu lassen.

    Zuständigkeit

    Für allgemeine Fragen und Anträge wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz - Bildungsfreistellung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinallee 97-101

    55118 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 967-500

    Fax: +49 6131 967-12260

    E-Mail: bildungsfreistellung@lsjv.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.11.2024

    Technisch geändert am 20.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Bundeseinheitlicher Antrag auf Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung
    • ausführliches Programm, aus dem die Bildungsinhalte und -zeiten ersichtlich sind
    • Nachweise über die öffentliche Ankündigung der Veranstaltung -Flyer, Screenshot der Homepage-
    • gegebenenfalls Nachweise über bereits erfolgte Anerkennungen in anderen Bundesländern

    Voraussetzungen

    • Es muss sich um eine berufliche oder gesellschaftspolitische Weiterbildung oder deren Verbindung handeln.
    • Die Veranstaltung muss mindestens drei Tage - in Block- oder Intervallform - und mindestens vier Unterrichtsstunden vor 20:00 Uhr und durchschnittlich sechs Unterrichtsstunden je Tag umfassen.
    • Die organisatorische und fachlich-pädagogische Durchführung unterliegt Ihrer Verantwortung als Antragsteller. Sie planen, organisieren und realisieren die Veranstaltung selbst.
    • Die Veranstaltung muss offen zugänglich sein. Die Ausschreibung muss veröffentlicht werden.
    • Die Teilnahme an der Veranstaltung darf nicht von der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, Partei, Gewerkschaft, sonstigen Vereinigung oder Institution abhängig sein. Zielgruppenspezifische Angebote, beispielsweise für spezielle Berufsgruppen, sind möglich.
    • Die Teilnahme an der Veranstaltung muss freiwillig erfolgen.

    Online-Veranstaltungen:

    Veranstaltungen im Online- oder Hybridformat können anerkannt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Anerkennung in Präsenzform erfüllt sind. Zusätzlich gelten folgende Regelungen:

    • Der Onlineunterricht darf nur als Synchronunterricht, das heißt unter zeitgleicher Anwesenheit der Kursleitung und Teilnehmenden, abgehalten werden.
    • Es muss eine Teilnahmeverpflichtung bestehen.
    • Onlineunterrichtstage müssen Sie in einem eigenen Unterrichtsprogramm ausweisen. Bei Hybridveranstaltungen müssen Sie zusätzlich die Präsenzunterrichtstage ausweisen.

    E-Learning beziehungsweise asynchrone Onlineveranstaltungen können Sie nicht anerkennen lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anerkennung einer Veranstaltung als Maßnahme der Bildungsfreistellung müssen Sie mit dem entsprechenden Vordruck bei der zuständigen Stelle beantragen.

    • Reichen Sie die Antragsunterlagen per E-Mail oder Post ein.
    • Die zuständige Stelle prüft die Antragsunterlagen und entscheidet über den Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.
    • Sie reichen einen Berichtsbogen nach Ende der Gültigkeit der Anerkennung ein.

    Fristen

    Die Anerkennung müssen Sie in der Regel drei Monate vor Beginn des ersten Weiterbildungstags einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und dem Beginn der Weiterbildung.

    Kosten

    kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz am 12.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2025

    Technisch geändert am 20.02.2025

    Stichwörter

    Bildungsurlaub, Bildungsveranstaltung, Weiterbildungsurlaub, Fortbildungsurlaub , Bildungsfreistellung, Veranstaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020