- Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz)
Beendigung der Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe anzeigen
Wenn die Stellvertretung des Betriebes eines Prostitutionsgewerbes nicht mehr durch die in der Stellvertretungserlaubnis benannte Person ausgeführt wird, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.
Beschreibung
Wenn die Stellvertretung des Betriebes eines Prostitutionsgewerbes nicht mehr durch die in der Stellvertretungserlaubnis benannte Person ausgeführt wird, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen und ggf. eine neue Stellvertretungserlaubnis beantragen.
Ansprechpartner
Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
REGULÄRE ÖFFNUNGSZEITEN Das Stadthaus in der Hindenburgstraße 9a sowie das Bauberatungszentrum in der Amalienstraße 6 bieten freie Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr: Bürgerbüro und Zulassungsstelle Montag: 8:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr, Dienstag: 8:00–12:00 Uhr Donnerstag: 13:00–18:00 Uhr Führerscheinstelle Montag und Dienstag: 8:30–12:00 Uhr Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr Ausländerbehörde Besucherinnen und Besucher der städtischen Ausländerbehörde vereinbaren bitte einen Termin über unser Online-Buchungssystem . Bauberatungszentrum Montag-Mittwoch: 8:00–12:00 Uhr Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr Freitag geschlossen Über das Online-Buchungssystem können Sie einen Termin im Bauberatungszentrum vereinbaren. Stadtkasse und Abteilung Steuern Montag, Mittwoch und Freitag: nach Vereinbarung Dienstag: 8:30–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr Donnerstag: 8:30-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Kanzlei Montag bis Mittwoch: 8:30–16:00 Uhr Donnerstag: 8:30–18:00 Uhr Freitag: 8:30–12:00 Uhr Für die meisten Angebote der oben genannten Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, Termine über das Online-Buchungssystem ( https://www.neustadt.eu/termin ) zu vereinbaren. Hier stehen folgende Terminzeiten zur Verfügung: Mittwoch und Freitag - jeweils vormittags . Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Montag: 8:30–12:00 Uhr Dienstag: 8:30–12:00 Uhr Mittwoch: 8:30–12:00 Uhr Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr Freitag: 8:30–12:00 Uhr Einzelne Abteilungen können abweichende Öffnungszeiten haben. Diese finden bei den einzelnen Leistungen der Stadtverwaltung. ; REGULÄRE ÖFFNUNGSZEITEN Das Stadthaus in der Hindenburgstraße 9a sowie das Bauberatungszentrum in der Amalienstraße 6 bieten freie Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr: Bürgerbüro und Zulassungsstelle Montag: 8:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr, Dienstag: 8:00–12:00 Uhr Donnerstag: 13:00–18:00 Uhr Führerscheinstelle Montag und Dienstag: 8:30–12:00 Uhr Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr Ausländerbehörde Besucherinnen und Besucher der städtischen Ausländerbehörde vereinbaren bitte einen Termin über unser Online-Buchungssystem . Bauberatungszentrum Montag-Mittwoch: 8:00–12:00 Uhr Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr Freitag geschlossen Über das Online-Buchungssystem können Sie einen Termin im Bauberatungszentrum vereinbaren. Stadtkasse und Abteilung Steuern Montag, Mittwoch und Freitag: nach Vereinbarung Dienstag: 8:30–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr Donnerstag: 8:30-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Kanzlei Montag bis Mittwoch: 8:30–16:00 Uhr Donnerstag: 8:30–18:00 Uhr Freitag: 8:30–12:00 Uhr Für die meisten Angebote der oben genannten Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, Termine über das Online-Buchungssystem ( https://www.neustadt.eu/termin ) zu vereinbaren. Hier stehen folgende Terminzeiten zur Verfügung: Mittwoch und Freitag - jeweils vormittags . Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Montag: 8:30–12:00 Uhr Dienstag: 8:30–12:00 Uhr Mittwoch: 8:30–12:00 Uhr Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr Freitag: 8:30–12:00 Uhr Einzelne Abteilungen können abweichende Öffnungszeiten haben. Diese finden bei den einzelnen Leistungen der Stadtverwaltung.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Beendigung der Stellvertretung des Betriebs eines Prostitutionsgewerbes durch die in der Stellvertretungserlaubnis begünstigte Person
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Sie zeigen die Beendigung einer Stellvertretung im Prostitutionsgewerbe bei der zuständigen Stelle an.
Sollte eine andere Person die Stellvertretung zukünftig ausführen, müssen Sie hierfür eine neue Stellvertretungserlaubnis beantragen.
Fristen
Die Beendigung einer Stellvertretung im Prostitutionsgewerbe ist der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.06.2024
Stichwörter
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