Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes bei der Errichtung von Gebäuden Entgegennahme
    99138033261000

    Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes beim Neubau von Gebäuden einreichen

    Wenn Sie ein beheiztes oder gekühltes Gebäude besitzen, müssen Sie nach dessen Neubau nachweisen, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält.

    Beschreibung

    Das Gebäudeenergiegesetz stellt Anforderungen an die energetischen Eigenschaften von Gebäuden. Der Bauherr oder Eigentümer eines beheizten oder gekühlten Gebäudes muss nachweisen, dass das Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der Nachweis erfolgt mit der Erfüllungserklärung. Die Erfüllungserklärung ist abzugeben, nachdem das Gebäude fertiggestellt wurde.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Kreisverwaltungen, in kreisfreien Städten und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltungen oder die Verbandsgemeindeverwaltungen, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre zuständige Kreis-, Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes beim Neubau von Gebäuden einreichen

    Voraussetzungen

    Sie müssen bestätigen, dass die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt werden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes beim Neubau von Gebäuden einreichen

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf möglich.

    Verfahrensablauf

    Die jeweiligen Länder regeln das Verfahren zur Erfüllungserklärung, die Berechtigung der Ausstellung, die Pflichtangaben sowie die vorzulegenden Nachweise.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes beim Neubau von Gebäuden einreichen

    Allgemeine Informationen zur Erfüllungserklärung finden Sie nachfolgend.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 21.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2024
    Technisch geändert am 03.02.2026

    Stichwörter

    Neubau, Gebäudeenergiegesetz, GEG, Erfüllungserklärung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020