Auszahlung des Meisterbonus für bestandene schulische Fortbildungsprüfung Auszahlung

    Auszahlung des Meisterbonus für bestandene schulische Fortbildungsprüfung auszahlen

    Mit dem Aufstiegsbonus I würdigt das Land Rheinland-Pfalz die Bereitschaft, sich beruflich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken, finanziell. Er wird gewährt für das Bestehen bestimmter Fortbildungsprüfungen.

    Beschreibung

    Sie erhalten bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen für den Aufstiegsbonus I nach aktuell gültiger Verwaltungsvorschrift der Landes Rheinland-Pfalz zur „Vergabe des Aufstiegsbonus I, des Aufstiegsbonus II und des Landesbestenpreises“ einen einmaligen Aufstiegsbonus in Höhe von 2.000 € vom Land Rheinland-Pfalz.

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag Aufstiegsbonus I
    • Nachweis Hauptwohnsitz
    • Arbeitgeberbescheinigung
    • Merkblatt zu De-minimis-Beihilfen

    Voraussetzungen

    • Abschluss vor einer deutschen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer
    • Weiterbildungsabschluss auf dem Niveau des deutschen Qualifikationsrahmens 6 oder 7 (bspw. Meister, Betriebswirt, Fachwirt)
    • Zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder mit Hauptwohnsitz gemeldet  
    • Eine vergleichbare Leistung nicht in einem anderen Bundesland bereits beantragt hat

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Der Klageweg ist ausgeschlossen, da es sich um eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz handelt. Informationen zum Widerspruch entnehmen Sie bitte dem Bescheid der zuständigen Kammer.

    Verfahrensablauf

    Den Aufstiegsbonus I können Sie schriftlich oder digital bei der in Ihrer Region zuständigen IHK, HWK oder LWK beantragen. Sofern Sie die Leistung schriftlich beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kammer, die Ihnen die Antragsunterlagen zuleiten wird.

    Fristen

    Die Antragsfrist beträgt 6 Monate ab Feststellung des Prüfungsergebnisses.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Aufstiegsbonus I befindet sich aktuell im Digitalisierungsprozess und soll im Laufe des Jahres 2025 auch digital zu beantragen sein.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 08.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 10.12.2024 (von: Nickl, Anne)

    Technisch geändert am 17.12.2024 (von: Oswald, Phillip)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)