• Niederburg (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
Auszahlung des Meisterbonus für bestandene schulische Fortbildungsprüfung Auszahlung

Auszahlung des Meisterbonus für bestandene schulische Fortbildungsprüfung auszahlen

Mit dem Aufstiegsbonus I würdigt das Land Rheinland-Pfalz die Bereitschaft, sich beruflich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken, finanziell. Er wird gewährt für das Bestehen bestimmter Fortbildungsprüfungen.

Beschreibung

Sie erhalten bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen für den Aufstiegsbonus I nach aktuell gültiger Verwaltungsvorschrift der Landes Rheinland-Pfalz zur „Vergabe des Aufstiegsbonus I, des Aufstiegsbonus II und des Landesbestenpreises“ einen einmaligen Aufstiegsbonus in Höhe von 2.000 € vom Land Rheinland-Pfalz.

zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

Ansprechpartner

Handwerkskammer Koblenz

Adresse

Hausanschrift

Friedrich-Ebert-Ring 33

56068 Koblenz

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 261 398-0

Fax: +49 261 398-398

E-Mail: hwk@hwk-koblenz.de

Version

Technisch erstellt am 09.02.2010

Technisch geändert am 06.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Industrie- und Handelskammer zu Koblenz

Adresse

Hausanschrift

Schloßstr. 2

56068 Koblenz

Postanschrift

Postfach 20 08 62

56008 Koblenz

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 261 106-0

Fax: +49 261 106-234

E-Mail: service@koblenz.ihk.de

Version

Technisch erstellt am 09.02.2010

Technisch geändert am 22.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Adresse

Postanschrift

Postfach 1851

55508 Bad Kreuznach

Hausanschrift

Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7

55543 Bad Kreuznach

Die Anzahl frei nutzbarer Parkplätze an der Landwirtschaftskammer (Haus der Landwirtschaft) ist gerade bei größeren Veranstaltungen sehr begrenzt. Bitte weichen Sie auf umliegende Parkmöglichkeiten aus - einen Plan mit entsprechenden Hinweisen finden Sie in der Anfahrtsbeschreibung auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.

Öffnungszeiten

Montag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Dienstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Mittwoch  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Donnerstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Freitag  7:30 Uhr – 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 671 793-0

Fax: +49 671 793199

E-Mail: info@lwk-rlp.de

Version

Technisch erstellt am 09.02.2010

Technisch geändert am 22.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Antrag Aufstiegsbonus I
  • Nachweis Hauptwohnsitz
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • Merkblatt zu De-minimis-Beihilfen

Voraussetzungen

  • Abschluss vor einer deutschen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer
  • Weiterbildungsabschluss auf dem Niveau des deutschen Qualifikationsrahmens 6 oder 7 (bspw. Meister, Betriebswirt, Fachwirt)
  • Zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder mit Hauptwohnsitz gemeldet  
  • Eine vergleichbare Leistung nicht in einem anderen Bundesland bereits beantragt hat

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Der Klageweg ist ausgeschlossen, da es sich um eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz handelt. Informationen zum Widerspruch entnehmen Sie bitte dem Bescheid der zuständigen Kammer.

Verfahrensablauf

Den Aufstiegsbonus I können Sie schriftlich oder digital bei der in Ihrer Region zuständigen IHK, HWK oder LWK beantragen. Sofern Sie die Leistung schriftlich beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kammer, die Ihnen die Antragsunterlagen zuleiten wird.

Fristen

Die Antragsfrist beträgt 6 Monate ab Feststellung des Prüfungsergebnisses.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Der Aufstiegsbonus I befindet sich aktuell im Digitalisierungsprozess und soll im Laufe des Jahres 2025 auch digital zu beantragen sein.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 08.11.2024

Version

Technisch erstellt am 10.12.2024

Technisch geändert am 17.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020