Beschwerde über den landesunmittelbaren Medizinischen Dienst einreichen
Sollten Sie Beschwerde über den Medizinischen Dienst bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einlegen, untersucht sie das Verhalten des Dienstes im Rahmen der Rechtsaufsicht auf potenzielle Rechtsverletzungen und wirkt auf deren Behebung hin.
Beschreibung
Mit dieser Beschwerde können Sie potenzielle Rechtsverletzungen seitens des Medizinischen Dienstes bei der zuständigen Aufsichtsbehörde prüfen lassen. Die Aufsichtsbehörde ist rechtlich befugt, alle erforderlichen Unterlagen des Dienstes anzufordern und auf Rechtsverletzungen zu prüfen. Sollte dabei ein Rechtsverstoß festgestellt werden, so muss der Medizinische Dienst diesen beheben. Die Aufsichtsbehörde teilt Ihnen das Ergebnis der Prüfung in einem Schreiben mit.
zuständige Stelle
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung übt die Rechtsaufsicht über den Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung aus.
Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit übt die Rechtsaufsicht über den Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung aus.
Ansprechpartner
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Aktuelles
Die Aufgabenschwerpunkte des Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz umfassen neben der Arbeitsmarktpolitik die Politik für ältere, behinderte und sozial benachteiligte Menschen sowie die Sicherung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Dem MASTD zugeordnet ist darüber hinaus der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen.
Beschreibung
Aufgaben des Ministeriums:
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) ist - wie der Name bereits verdeutlicht - für eine Vielzahl von Themenfeldern zuständig.
Arbeit und Transformation
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die Arbeitsmarktpolitik einschließlich diesbezüglicher Fragen des Europäischen Sozialfonds sowie die Beschäftigungspolitik und die Fachkräftesicherung.
Die Transformation der Arbeitswelt und die Herausforderungen der Digitalisierung sind ein zentrales Thema. Hier gilt es, die Zukunft der digitalen Arbeitswelt aktiv zu gestalten und die Betriebe mit ihren Beschäftigten bei der Bewältigung des Wandels zu unterstützen. Dabei kommt auch der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung eine herausgehobene Rolle zu.
Zum Aufgabenbereich zählen weiterhin das Arbeits- und Tarifrecht, die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften sowie die Unfall- und Rentenversicherung.
Die Stärkung der nicht-akademischen Heilberufe sowie die Reform der Pflegeberufe sind ebenfalls zentrale Themen. Auf dem Gebiet des sozialen, technischen und medizinischen Arbeitsschutzes trägt das Ministerium als oberste Landesbehörde für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld in den Betrieben bei.
Arbeitsplätze erhalten, neue Arbeitsplätze schaffen und Arbeitslosigkeit bekämpfen sind die Hauptanliegen in allen Aufgabenbereichen.
Digitalisierung
Zu den Kernaufgaben zählen insbesondere die Optimierung sowie der Ausbau der digitalen Infrastruktur von Rheinland-Pfalz. Hierbei steht die Umsetzung der Gigabit-Strategie, als Grundlage der digitalen Transformation, im Fokus.
Die Erarbeitung und Weiterentwicklung von Breitbandstrategien der Landesregierung, die Beratung der Kommunen in Breitbandangelegenheiten, die Vertretung des Breitband-Kompetenzzentrums in Rheinland-Pfalz sowie die landesweite Telekommunikationsinfrastruktur bilden einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt.
Die Digitalisierung der Verwaltung, sowohl im Bereich der digitalen Vorgangsbearbeitung als auch mittels Ausbau der erforderlichen IT-Infrastruktur, das Onlinezugangsgesetz sowie die Steuerung der IT-Sicherheit sind ebenfalls wichtige Themenfelder.
Soziales
Schwerpunktthemen sind die Sozialhilfe nach dem SGB XII, zu der besonders die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, die Hilfe zur Pflege, die Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gehören, sowie die Themenfelder Armutsbekämpfung und Schuldnerberatung.
Der Aufgabenbereich der Suchtprävention und der Suchtkrankenhilfe sowie der Rehabilitation nimmt eine besondere Stellung ein. Die Drogenbeauftragte ist Teil der Abteilung. Ein weiterer sozialpolitischer Schwerpunkt liegt auf der an der Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung orientierten Politik für Menschen mit Behinderungen. Zentrale Aufgaben sind die Teilhabe am sozialen Leben wie am Arbeitsleben, und die Gestaltung einer barrierefreien Gesellschaft, damit Inklusion möglich wird.
Weitere Themen der Abteilung sind die Entwicklung und Umsetzung der Demografiestrategie der Landesregierung, die Seniorenpolitik mit dem Beratungs- und Vernetzungsangebot „Gemeindeschwester plus“ sowie der Landesleitstelle „Gut leben im Alter“. Die Ausgestaltung einer guten Pflegeinfrastruktur mit dem Ziel, die sozialräumliche Pflege zu stärken, insbesondere durch zahlreiche alternative Wohnformen, ist ebenfalls wesentlicher Bestandteil der Aufgaben.
Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Die Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist ebenfalls dem MASTD zugeordnet. Ihr Aufgabengebiet umfasst die Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderungen, insbesondere in den Bereichen Erziehung, Bildung, Wohnungsbau sowie der Verkehrs- und Wirtschaftspolitik.
Die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen ist innerhalb der Landesregierung bei allen grundsätzlichen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen, rechtzeitig zu beteiligen. Als Vorsitzende des Landesbeirats zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist sie bei der Erstellung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften involviert, soweit diese für Menschen mit Behinderungen von Bedeutung sind.
Adresse
Postanschrift
Postfach 31 80
55021 Mainz
Hausanschrift
Kontakt
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Aktuelles
Der Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur umfasst die Angelegenheiten der Hochschulen, der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre, der politischen Bildung, der Weiterbildung und aller kulturellen Angelegenheiten.
Beschreibung
Hochschule
Aufgabe des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz ist es unter anderem, Rahmenbedingungen für starke, offene und zukunftsorientierte Hochschulen zu schaffen. Mit dem Hochschulgesetz werden einerseits Autonomie und Eigenverantwortung der Hochschulen gestärkt und andererseits die Bedingungen für ein erfolgreiches und flexibles Studium und für gute Lehre geschaffen. Im Rahmen der Hochschulinitiative für gutes Studium und gute Lehre werden die aufgebauten Studienplätze bedarfsgerecht erhalten und die Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen verbessert. Das Konzept der offenen Hochschule wird erfolgreich fortgesetzt. Das Ministerium unterstützt die Hochschulen ebenso wie die Universitätsmedizin Mainz dabei, ihr attraktives und qualitativ hochwertiges Studienangebot weiterzuentwickeln und ihr Profil zu schärfen. Regional verankerte und international sichtbare Hochschulen stärken den Standort Rheinland-Pfalz im Wettbewerb um Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Forschung und Bauen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Die Forschung an den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen entwickelt sich leistungsstark und dynamisch. Dies unterstützt die Forschungsförderung des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz, die eine breite Basisförderung mit der gezielten Unterstützung der Leistungsspitze kombiniert und in innovativen Forschungsgebieten wie beispielsweise in der Künstlichen Intelligenz und der Gesundheitsforschung leistungsstarke Schwerpunkte setzt. Am Bedarf von Forschung und Lehre orientierte Infrastrukturmaßnahmen tragen zur Weiterentwicklung des Wissenschaftsstandorts Rheinland-Pfalz insgesamt bei. Durch die gezielte Bündelung von Kompetenzen der verschiedenen Akteure in der Forschung wird die internationale Sichtbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Forschungs- und Hochschullandschaft weiter gesteigert.
Gesundheit
In der Gesundheitspolitik hat die Sicherung einer wohnortnahen medizinischen Versorgung allerhöchste Priorität. Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit setzt sich dafür ein, dass alle Bürgerinnen und Bürger den gleichen Zugang zu hochwertiger und bezahlbarer medizinischer Versorgung haben, egal ob sie in einer Stadt oder in einer ländlichen Region in Rheinland-Pfalz leben. Deshalb fördert sie die systematische Vernetzung von ambulanter und stationärer Versorgung sowie neue Behandlungskonzepte und innovative medizinische Produkte.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Keine.
Eine schriftliche Schilderung des Sachverhalts ist jedoch sinnvoll.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Nicht vorhanden
Verfahrensablauf
Nach Eingang Ihrer Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde erhalten Sie zunächst eine Bestätigung.
Falls erforderlich, wird der Medizinische Dienst dann aufgefordert, Stellung zu Ihrer Beschwerde zu beziehen.
Anschließend prüft die Aufsichtsbehörde die Stellungnahme sowie alle zugehörigen Dokumente auf Rechtsverletzungen. Nach Abschluss der aufsichtsrechtlichen Prüfung erhalten Sie eine Antwort mit dem Ergebnis.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom Umfang und der Komplexität des Einzelfalls abhängig. Sie sollten mit mindestens vier bis sechs Wochen rechnen.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Die Prüfung der Beschwerde stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt auch nicht einen Widerspruch oder eine Klage.
Die Aufsicht wird nur im öffentlichen Interesse tätig. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist daher nicht verpflichtet, nach einer Beschwerde auch tätig zu werden.
Falls eine Rechtsverletzung vorliegt, wirkt die zuständige Aufsichtsbehörde darauf hin, dass diese vom Medizinischen Dienst behoben wird. Die Aufsichtsbehörde kann aber keine Entscheidungen anstelle des Dienstes fällen.
Falls die Beschwerdestellerin/der Beschwerdesteller eine Gesetzesänderung anstrebt, muss sie/er sich direkt an das zuständige Bundesministerium wenden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung  am 23.02.2024
Stichwörter
Krankenversicherung, Landesunmittelbar, Dienst, Aufsichtsbehörde, Versicherung, Rechtsverletzung, Rechtsaufsicht, Rechtsbruch, Medizinischer