Auszahlung des Meisterbonus für bestandene schulische Fortbildungsprüfung Bewilligung

    Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz für bestandene berufliche Fortbildungsprüfung beantragen

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für das Bestehen bestimmer Fortbildungsprüfungen einen finanziellen Bonus erhalten.

    Beschreibung

    Wenn Sie bestimmte Fortbildungsprüfungen bestanden haben und die Fördervoraussetzungen erfüllen, dann können Sie einen einmaligen Aufstiegsbonus in Höhe von 2.000 € erhalten. Diesen müssen Sie beantragen.

    zuständige Stelle

    Den Aufstiegsbonus I können Sie schriftlich oder digital bei der für Sie zuständige Stelle beantragen. Sofern Sie die Leistung schriftlich beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kammer, die Ihnen die Antragsunterlagen zuleitet.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Trier

    Adresse

    Hausanschrift

    Loebstraße 18

    54292 Trier

    Postanschrift

    Postfach 4370

    54233 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 207-0

    Fax: +49 651 207-115

    E-Mail: info@hwk-trier.de

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2009

    Technisch geändert am 06.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1851

    55508 Bad Kreuznach

    Hausanschrift

    Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7

    55543 Bad Kreuznach

    Die Anzahl frei nutzbarer Parkplätze an der Landwirtschaftskammer (Haus der Landwirtschaft) ist gerade bei größeren Veranstaltungen sehr begrenzt. Bitte weichen Sie auf umliegende Parkmöglichkeiten aus - einen Plan mit entsprechenden Hinweisen finden Sie in der Anfahrtsbeschreibung auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.

    Öffnungszeiten

    Montag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Dienstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Mittwoch  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Donnerstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr Freitag  7:30 Uhr – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 671 793-0

    Fax: +49 671 793199

    E-Mail: info@lwk-rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010

    Technisch geändert am 22.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag Aufstiegsbonus I
    • Rechtsmittelverzicht
    • Merkblatt zu De-minimis-Beihilfen

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen Abschluss vor einer deutschen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer
    • Sie besitzen einen Weiterbildungsabschluss auf dem Niveau des deutschen Qualifikationsrahmens 6 oder 7 (beispielsweise Meister, Betriebswirt, Fachwirt)
    • Sie sind zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet
    • Sie haben eine vergleichbare Leistung nicht bereits in einem anderen Bundesland beantragt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Der Klageweg ist ausgeschlossen, da es sich um eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz handelt. Informationen zum Widerspruch entnehmen Sie bitte dem Bescheid der zuständigen Kammer.

    Verfahrensablauf

    Den Aufstiegsbonus I können Sie schriftlich oder digital bei der in Ihrer Region zuständigen IHK, HWK oder LWK beantragen. Sofern Sie die Leistung schriftlich beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kammer, die Ihnen die Antragsunterlagen zuleiten wird.

    Fristen

    Die Antragsfrist beträgt 6 Monate ab Feststellung des Prüfungsergebnisses.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Aufstiegsbonus I befindet sich aktuell im Digitalisierungsprozess und soll im Laufe des Jahres 2025 auch digital zu beantragen sein.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 08.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 15.11.2024

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    berufliche Weiterbildung, AB I

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020