Prostitutionsgewerbe Betrieb Stellvertretung Verlängerung

    Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

    Wenn Sie über eine befristete Stellvertretungserlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes verfügen und diese verlängern lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch einen Stellvertreter betreiben und über eine befristete Stellvertretungserlaubnis verfügen, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen. Voraussetzung für die Verlängerung ist, dass die maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen.

    Ansprechpartner

    Für Burgen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Erlaubnis nach § 12 ProstSchG des Betreibers des Prostitutionsgewerbes
    • Name und Vorname der zu überprüfenden Person.
    • Die zu überprüfende Person muss ggf. die Antragstrecke „Zuverlässigkeit von in Prostitutionsgewerbe tätigen Personen Überprüfung“ bearbeiten.
    • Eine bestehende Erlaubnis gem. § 12 ProstSchG oder ein Antrag gem. § 12 ProstSchG muss über eine Anbindung zum Antrag auf Stellvertreter Erlaubnis verfügen.

    Voraussetzungen

    • Die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung sind weiterhin erfüllt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie reichen den Antrag auf Verlängerung der Stellvertretungserlaubnis sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt ggf. eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung durch.

    Bei positiver Prüfung verlängert die zuständige Stelle die Stellvertretungserlaubnis.

    Fristen

    Vor Ablauf der Erlaubnis.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes durch einen Stellvertreter ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 30.10.2024

    Technisch geändert am 28.02.2025

    Stichwörter

    Sex-Veranstaltung, Sadomasochismus, Bordell, Escortagentur, Sado-Maso, Love Mobile, Thai-Massage Studio, Laufhaus, Happy End, Prostitution, BDSM Club, Horizontales Gewerbe, Sex Club, Stellvertretung Verlängerung, Zimmervermietung, Pornodreh, Modellwohnung, Sexparty, Call-Boy, Steige, Geschäftsführung, Stundenhotel, Tantra Studio, Saunaclub, Stellvertretungserlaubnis, Call-Girl, Wellnessclub, SM, Sexclub, Escortservice

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020