Berufliche Aufstiegsfortbildung Förderung
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    Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG) beantragen

    Wenn Sie sich fortbilden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Aufstiegs-BAföG eine finanzielle Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten.

    Beschreibung

    Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützen Bund und Länder finanziell die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt. Sie haben einen Anspruch auf die Förderung, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Die Förderung beinhaltet staatliche Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Mit diesem Darlehen kann die Differenz zwischen den staatlichen Zuschüssen und dem maximalen Förderbetrag abgedeckt werden. 

    Mit dem Aufstiegs-BAföG werden einkommensunabhängig gefördert:

    • die Lehrgangskosten, 
    • die Prüfungsgebühren und 
    • die Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt. 

    Bei Vollzeitmaßnahmen wird zusätzlich einkommensabhängig der Lebensunterhalt gefördert. 

    Sie können die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Mal in Anspruch nehmen.

    Online-Dienst

    AFBG Digital (Aufstiegs-BAföG)

    ID: L100039_306229531

    Beschreibung

    Beantragen Sie jetzt die Förderung Ihrer beruflichen Fortbildung mit dem Aufstiegs-BAföG - offiziell, sicher und schnell.

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2024
    Technisch geändert am 20.12.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die 36 kommunalen Ausbildungsförderämter in Rheinland-Pfalz.

    Ansprechpartner

    Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    • Die für einen Antrag auf Aufstiegs-BAföG erforderlichen Formulare stehen unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare-1702.html als ausfüllbare Dateien zum Download bereit. 
    • Sie erhalten die Antragsformulare auch bei den zuständigen Stellen.
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie haben Anspruch auf die Förderleistung, wenn unter anderem:

    • Sie sich auf ein förderfähiges Fortbildungsziel vorbereiten,
    • die Vorbereitungsmaßnahme eine bestimmte Mindestdauer und Anzahl an Unterrichtsstunden pro Woche bzw. Monate umfasst,
    • die Maßnahme einen maximalen Zeitrahmen nicht überschreitet,
    • der Anbieter der Fortbildung zertifiziert ist oder über ein anderweitiges System zur Qualitätssicherung verfügt und 
    • Sie die persönlichen Fördervoraussetzungen erfüllen.

    Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie unter www.aufstiegs-bafög.de.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Bescheid: Widerspruch; verwaltungsgerichtliche Klage
    • Darlehensvertrag: zivilrechtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Die für Sie zuständige Stelle berät und informiert Sie über die Fördermöglichkeiten mit dem Aufstiegs-BAföG. Die für Sie zuständige Stelle finden Sie mit der Postleitzahlensuche.

    • Den Antrag auf Förderleistung stellen Sie schriftlich oder elektronisch bei der für Sie zuständigen Stelle. 
    • Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen entscheidet die zuständige Stelle über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen Leistungsbeschied über die staatlichen Zuschüsse. 
    • Im Anschluss erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Vertragsangebot über das mögliche ergänzende Darlehen.
    • Sollen Sie während der Fortbildung z.B. krank werden, müssen Sie das sowohl dem Fortbildungsanbieter als auch der zuständigen Stelle mitteilen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 26.09.2024
    Technisch geändert am 20.03.2026

    Stichwörter

    Zuschuss, Meisterstück, Meister-BaföG, Darlehen, Bestehenserlass, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG, Zuschuss, Unterhaltsanspruch, Meister-BAföG, Fortbildungsziele, Sozialerlass, Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Unterhaltsforderung, Existenzgründungserlass, Aufstiegs-BAföG, Ausbildungsförderung beantragen, Aufstiegsfortbildungsförderung, berufliche Fortbildung, Maßnahmeförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020