• Strotzbüsch (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)

Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern

Sie können die Fesetzung einer Messe, Ausstellung oder eines Marktes ändern lassen.

Beschreibung

Als veranstaltende Person können Sie eine Änderung für Ihre bereits festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte beantragen.

Ansprechpartner

Für Strotzbüsch wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag

Voraussetzungen

  • Die Veranstaltung wurde bereits von der zuständigen Stelle festgesetzt.
  • Sie möchten eine Änderung der Festsetzung dieser Veranstaltung beantragen.
  • Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine der folgenden Veranstaltungsformen:
    • Messe
    • Ausstellung
    • Großmarkt
    • Wochenmarkt
    • Spezialmarkt
    • Jahrmarkt

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

  • Sie reichen einen Antrag auf Änderung der Festsetzung einer Veranstaltung mit allen erforderlichen Unterlagen postalisch oder per E-Mail bei der zuständigen Stelle ein. 
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie begleichen die Gebühren.


Soweit ein Online-Dienst eingerichtet ist, können Sie alternativ die Änderung online beantragen:

  • Sie rufen den Online Dienst auf.
  • Sie befüllen das Antragsformular und senden es ab.
  • Ihr Antrag und Ihre Unterlagen werden an die zuständige Stelle übermittelt.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie begleichen die Gebühren.

Fristen

Sie benötigen die geänderte Festsetzung, bevor Sie die geplante Veranstaltung durchführen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

Kosten

Es fallen Kosten an. Die Höhe der Kosten ist von der Veranstaltungsart und den Kosten für die Festsetzung abhängig. In der Regel betragen die Kosten zwischen 20,00 Euro und 300,00 Euro

Abgabe ab 20.0 EUR bis 300.0 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg am 04.06.2024

Version

Technisch erstellt am 11.09.2024

Technisch geändert am 01.11.2024

Stichwörter

Großmarkt, Spezialmarkt, Wochenmarkt, Volksfest, Jahrmarkt, Festsetzung einer Messe

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020