Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern

    Sie können die Fesetzung einer Messe, Ausstellung oder eines Marktes ändern lassen.

    Beschreibung

    Als veranstaltende Person können Sie eine Änderung für Ihre bereits festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte beantragen.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Südeifel - 4.3 Öffentliche Sicherheit u. Ordnung, Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Besucheranschrift

    Pestalozzistraße 7

    54673 Neuerburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-suedeifel.de

    Telefon Festnetz: +49 6564 69-0

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2022

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag

    Voraussetzungen

    • Die Veranstaltung wurde bereits von der zuständigen Stelle festgesetzt.
    • Sie möchten eine Änderung der Festsetzung dieser Veranstaltung beantragen.
    • Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine der folgenden Veranstaltungsformen:
      • Messe
      • Ausstellung
      • Großmarkt
      • Wochenmarkt
      • Spezialmarkt
      • Jahrmarkt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen einen Antrag auf Änderung der Festsetzung einer Veranstaltung mit allen erforderlichen Unterlagen postalisch oder per E-Mail bei der zuständigen Stelle ein. 
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
    • Sie begleichen die Gebühren.


    Soweit ein Online-Dienst eingerichtet ist, können Sie alternativ die Änderung online beantragen:

    • Sie rufen den Online Dienst auf.
    • Sie befüllen das Antragsformular und senden es ab.
    • Ihr Antrag und Ihre Unterlagen werden an die zuständige Stelle übermittelt.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
    • Sie begleichen die Gebühren.

    Fristen

    Sie benötigen die geänderte Festsetzung, bevor Sie die geplante Veranstaltung durchführen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Die Höhe der Kosten ist von der Veranstaltungsart und den Kosten für die Festsetzung abhängig. In der Regel betragen die Kosten zwischen 20,00 Euro und 300,00 Euro

    Abgabe ab 20.0 EUR bis 300.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg am 04.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2024

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Großmarkt, Spezialmarkt, Wochenmarkt, Volksfest, Jahrmarkt, Festsetzung einer Messe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020