Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte aufheben
Sie können die Festsetzung einer Messe, Ausstellung oder eines Marktes aufheben lassen.
Beschreibung
Als veranstaltende Person können Sie die Aufhebung Ihrer bereits festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte beantragen.
Die Aufhebung der Festsetzung für Wochen-, Jahrmärkte oder Volksfeste erfolgt nur, wenn die Durchführung der Veranstaltung für Sie nicht zumutbar ist.
Bei Messen, Ausstellungen oder Großmärkte genügt auch die Anzeige, dass die Veranstaltung nicht oder nicht mehr durchgeführt wird.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Südeifel - 4.3 Öffentliche Sicherheit u. Ordnung, Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jörg Bures
Besucheranschrift
E-Mail: bures.joerg@vg-suedeifel.de
Fax: +49 6525 79-21260
Telefon Festnetz: +49 6525 79-22282
Frau Hannah Hildebrandt
Besucheranschrift
E-Mail: hildebrandt.hannah@vg-suedeifel.de
Telefon Festnetz: +49 6564 69-12212
Fax: +49 6564 69-11260
Herr Alexander Schilz
Besucheranschrift
Fax: +49 6564 69-11260
Telefon Festnetz: +49 6564 69-12231
E-Mail: schilz.alexander@vg-suedeifel.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Machen Sie in Ihrem formlosen Antrag die folgenden Angaben:
- Angaben zur veranstaltenden Person
- Bezeichnung der Veranstaltung
- Anschrift der Veranstaltung
- Begründung der Aufhebung
Voraussetzungen
- Die Veranstaltung wurde bereits von der zuständigen Stelle festgesetzt.
- Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine der folgenden Veranstaltungsformen:
- Messe
- Ausstellung
- Großmarkt
- Wochenmarkt
- Spezialmarkt
- Jahrmarkt
- Die Festsetzung eines Wochen- oder Jahrmarktes oder eines Volksfestes können Sie nur aufheben lassen, wenn Ihnen die Durchführung nicht zugemutet werden kann.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie reichen einen Antrag auf Aufhebung der Festsetzung einer Veranstaltung mit allen erforderlichen Unterlagen postalisch oder per E-Mail bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie begleichen die Gebühren.
Soweit eingerichtet, können Sie alternativ die Aufhebung der Festsetzung online beantragen:
- Sie rufen den Online Dienst auf.
- Sie befüllen das Antragsformular und senden es ab.
- Ihr Antrag und Ihre Unterlagen werden an die zuständige Stelle übermittelt.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie begleichen die Gebühren.
Fristen
Beantragen Sie die Aufhebung der Veranstaltung rechtzeitig, bevor diese stattfinden würde.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.
Kosten
Es fallen Kosten an. Die Höhe der Kosten ist von der Veranstaltungsart und den Kosten für die Festsetzung abhängig. Die Kosten für die Aufhebung betragen 20 % der Kosten für die Festsetzung. In der Regel betragen die Kosten zwischen 20,00 Euro und 300,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg am 04.06.2024
Stichwörter
Festsetzung, Festsetzung einer Messe, Jahrmarkt, Spezialmarkt, abweichende Festsetzung, Großmarkt, Wochenmarkt