Betrieb von zulassungsfreien Fahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige

    Den Ersatz der Betriebserlaubnis von zulassungsfreien Fahrzeu-gen nach Verlust beantragen

    Haben Sie die Betriebserlaubnis Ihres zulassungsfreien Fahrzeugs verloren, wurde sie gestohlen oder ist sie unleserlich geworden? Dann müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

    Wenn die Betriebserlaubnis (Einzelbetriebserlaubnis) eines zulassungsfreien Fahrzeugs verloren oder gestohlen wurde, muss eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt werden. Bei Diebstahl ist unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten.

    Beschreibung

    Sie müssen ein Ersatzdokument für die Betriebserlaubnis Ihres zulassungsfreien Fahrzeugs beantragen bei

    • Verlust
    • Diebstahl
    • Unleserlichkeit

    Wenn die Betriebserlaubnis gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Betriebserlaubnis verlieren oder sie zerstört wurde, kann die Zulassungsstelle von Ihnen eine Erklärung an Eides statt verlangen, dass Ihre Aussagen zutreffend sind.

    Wenn Sie ein zulassungsfreies Fahrzeug haben, das zu einem durch die Europäische Union (EU) genehmigten Typ gehört und dessen technische Daten nicht mehr vorliegen, müssen Sie eine Ersatz-Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle beantragen. Hierfür wird ein Gutachten einer oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes benötigt.

    Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug keine Typgenehmigung besitzt, müssen Sie ein Gutachten einer oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes vorlegen. Mit dem Gutachten können Sie die Ersatz-Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle beantragen.

    Zu einem Kraftfahrzeug oder Anhänger gehört eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei zulassungsfreien Fahrzeugen eine Betriebserlaubnis/das COC-Papier.

    Geht etwas davon verloren oder wird gestohlen, müssen Sie dies umgehend Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde melden und eine neue Zulassungsbescheinigung bzw. Betriebserlaubnis beantragen. Bei Diebstahl ist zudem unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten.

    In manchen Fällen verlangt die Zulassungsbehörde, dass Sie zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Fahrzeugdokuments abgeben.

    Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug nicht gespeichert sind, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann dem Hersteller vorzulegen, der eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen kann.

    Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug im Eigenbau gefertigt wurde, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Prüforganisation vorzulegen. Die Prüforganisation erstellt ein technisches Gutachten. Mit dem Gutachten der Prüfungsorganisation kann die Zulassungsstelle die Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen.

    zuständige Stelle

    Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Göllheim (Kreis Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen entsprechende Nachweise
    • Eigentumsnachweis für das Fahrzeug
    • bei Verlust:
      • Verlusterklärung und auf Verlangen eidesstattliche Versicherung oder
      • Verlustanzeige der Polizei
    • bei Diebstahl:
      • Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
    • gegebenenfalls Gutachten auf Basis der Unbedenklichkeitsbescheinigung
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
    • bei Verlust:
      • Verlusterklärung bzw. eidesstattliche Versicherung oder Verlustanzeige der Polizei
      • Ausweisdokument der/s Verursachenden
      • evtl. eine Bestätigung des Fahrzeughalters
      • bei Verlust durch Vereine/Unternehmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vereinsregisterauszug
    • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
    • ggf. Gutachten nach § 21 StVZO

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugdokuments

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Ausstellung einer neuen Betriebserlaubnis müssen Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    • Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug bei der Zulassungsstelle gespeichert sind, kann ein Ersatzdokument sofort ausgestellt werden.
    • Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug nicht gespeichert sind, müssen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle beantragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann dem Hersteller vorzulegen, der eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen kann.
    • Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug keine EU-Typgenehmigung hat, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Prüforganisation vorzulegen. Die Prüforganisation erstellt ein technisches Gutachten. Mit dem Gutachten der Prüfungsorganisation kann Ihnen die Zulassungsstelle die Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen.

    Die Ausstellung einer neuen Betriebserlaubnis müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    • Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug bei der Zulassungsstelle des Kreises bereits gespeichert sind, kann ein Ersatzdokument sofort ausgestellt werden.
    • Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug nicht gespeichert sind, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann dem Hersteller vorzulegen, der eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen kann.
    • Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug im Eigenbau gefertigt wurde, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Prüforganisation vorzulegen. Die Prüforganisation erstellt ein technisches Gutachten. Mit dem Gutachten der Prüfungsorganisation kann die Zulassungsstelle die Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Aufkommen in Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde unterschiedlich: Bitte erkundigen Sie sich vor Ort.

    Kosten

    Gebührenordnung für Maßnahmen m Straßenverkehr Tarifstelle 225 Ausfertigung, Ersatz oder Änderung der nationalen oder internationalen Fahrzeugpapiere oder -bescheinigungen we-gen Änderung persönlicher oder technischer Daten oder Un-brauchbarkeit oder Verlust einschließlich Erteilung einer Betriebs-erlaubnis sowie Fahrzeugidentitätsprüfung in anderen als in den nach Nummern 221 und 227 erfassten Fällen. Diese Gebühr erhöht sich bei der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I um 0,90 Euro. 10,20€: Gebühr 10.20 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Wenn Sie die verloren geglaubte Betriebserlaubnis nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, müssen Sie das alte Dokument umgehend bei der Zulassungsbehörde abgeben.

    Das Kraftfahrt-Bundesamt kann Ihnen den Nachweis über die erteilte Allgemeine Betriebserlaubnis für in der ehemaligen DDR hergestellte Fahrzeuge ausstellen, wenn Sie diese verloren haben. Das gilt für:

    • Kleinkrafträder (Mokicks, Mopeds)
    • Fahrräder mit Hilfsmotor
    • Leichtkrafträder aus der ehemaligen DDR, die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
    • motorisierte Krankenfahrstühle aus der ehemaligen DDR, die vor dem 1. März 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind
    • zulassungsfreie Anhänger der ehemaligen DDR-Produktion

    Wenn Sie das verloren geglaubte Zulassungsdokument bzw. die Betriebserlaubnis nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 21.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Verlustanzeige, Betriebserlaubnis, Zulassungsfreie Fahrzeuge, Verlust der Betriebserlaubnis, Ersatz nach Verlustanzeige, Diebstahl der Betriebserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English