Den Ersatz nach Verlustanzeige für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen
Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung verloren haben oder diese Abhandengekommen ist, kann bei der zuständigen Stelle eine neue beantragt werden.
Beschreibung
Die für ein Fahrzeug und Fahrzeugkombinationen ausgestellte Ausnahmegenehmigung sind vom Fahrzeugführer durch eine Urkunde nachzuweisen. Die Urkunde ist bei der Fahrt mitzuführen und auf Verlangen zur Prüfung der zuständigen Person auszuhändigen. Ist die Ausnahmegenehmigung abhandengekommen oder verloren gegangen, kann bei der zuständigen Stelle Ersatz beantragt werden.
zuständige Stelle
Landesbetrieb Mobilität bzw. Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich 3.3 Verkehrswesen
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Angabe der Halterdaten (Name, Adresse)
- (soweit vorhanden) unser Aktenzeichen
- FIN und Kennzeichen des Fahrzeuges
- Zulassungsbescheinigung bzw. Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
- Bevollmächtigung, sofern der Antrag für einen Dritten gestellt wird
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Die Leistung wird gewährt, soweit Sie erklären, dass die Genehmigung abhandengekommen/unauffindbar ist.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Sie können die Ausfertigung schriftlich oder online beantragen.
Der Antrag ist kurz zu begründen.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, fordert ggf. Unterlagen nach und erteilt Ihnen bei positiver Prüfung die Ausfertigung und erhebt die Auslagen.
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 21.06.2024
Stichwörter
Ersatz nach Verlustanzeige, Ausnahmegenehmigung, Verlustanzeige, Verlust der Ausnahmegenehmigung, Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen