Den Ersatz nach Verlustanzeige für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen
Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung verloren haben oder diese abhandengekommen ist, können Sie bei der zuständigen Stelle eine neue beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination nicht vollständig den Bauvorschriften oder Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung entspricht, benötigen Sie für die Zulassung eine Ausnahmegenehmigung.
Die Ausnahmegenehmigung müssen Sie als Urkunde bei der Fahrt in der Regel mitführen und auf Verlangen einer zuständigen Person aushändigen.
Haben Sie Ihre Ausnahmegenehmigung verloren oder ist sie auf andere Art abhandengekommen, müssen Sie bei der zuständigen Stelle einen Ersatz beantragen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro
Beschreibung
Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.
In der Hauptstelle Folzstraße bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
--> Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen)
oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.
Jetzt gleich online erledigen!
Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:
- NEU: Kfz online zulassen, ummelden, abmelden, Leasingbriefauskunft & Wunschkennzeichen
- weitere Online-Dienste nutzen (neuer Personalausweis nPA / eAT erforderlich)
Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)
- Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
- Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen.
Es sind nur Kartenzahlungen möglich!
Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, 67550 Worms
Frau Simone Lampe (Kontaktdaten siehe unten) '
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Pfeddersheim: Schlossstraße 48, 67551 Worms
Frau Stefanie Wetzel Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Horchheim: Alter Marktplatz 1, 67551 Worms
Frau Edith Baier (Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Sie haben Fragen?
Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0
Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99
Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift Folzstraße 5
67547 Worms
Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  
Kontakt
E-Mail: buergerservice@worms.de
Fax: +49 6241 853-3799
Internet
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- Begründung für den Verlust der Ausnahmegenehmigung
- bei Privatpersonen: Kopie des Personalausweises der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
- Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
- Kennzeichen des Fahrzeuges
- Zulassungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
- Gutachten einer Prüforganisation zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, inklusive Nennung und Begründung der Abweichungen von den Bauvorschriften
- bei Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h: Versicherungsbestätigung
- falls jemand für Sie den Antrag stellt: Vollmacht
Voraussetzungen
- Sie benötigen für Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination eine Ausnahmegenehmigung.
- Sie haben diese Ausnahmegenehmigung verloren oder sie ist abhandengekommen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag auf eine Ersatzbescheinigung muss gestellt werden, sobald der Verlust der Ausnahmegenehmigung bemerkt wurde.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 03.09.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge, Ausnahmegenehmigung, Ersatz nach Verlustanzeige, Ausnahmegenehmigung verloren, Verlust der Ausnahmegenehmigung, Fahrzeuge, Ersatz für Ausnahmegenehmigung, Verlustanzeige, Fahrzeugkombinationen, Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen