Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige

    Den Ersatz nach Verlustanzeige für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen

    Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung verloren haben oder diese abhandengekommen ist,  können Sie bei der zuständigen Stelle eine neue beantragen.

    Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung verloren haben oder diese abhandengekommen ist,  können Sie bei der zuständigen Stelle eine neue beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination nicht vollständig den Bauvorschriften oder Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung entspricht, benötigen Sie für die Zulassung eine Ausnahmegenehmigung.

    Die Ausnahmegenehmigung müssen Sie als Urkunde bei der Fahrt in der Regel mitführen und auf Verlangen einer zuständigen Person aushändigen.

    Haben Sie Ihre Ausnahmegenehmigung verloren oder ist sie auf andere Art abhandengekommen, müssen Sie bei der zuständigen Stelle einen Ersatz beantragen.

    Wenn Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination nicht vollständig den Bauvorschriften oder Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung entspricht, benötigen Sie für die Zulassung eine Ausnahmegenehmigung.

    Die Ausnahmegenehmigung müssen Sie als Urkunde bei der Fahrt in der Regel mitführen und auf Verlangen einer zuständigen Person aushändigen.

    Haben Sie Ihre Ausnahmegenehmigung verloren oder ist sie auf andere Art abhandengekommen, müssen Sie bei der zuständigen Stelle einen Ersatz beantragen.

    zuständige Stelle

    Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

    Ansprechpartner

    Für Mayen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • Begründung für den Verlust der Ausnahmegenehmigung
    • bei Privatpersonen: Kopie des Personalausweises der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
    • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
    • Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
    • Kennzeichen des Fahrzeuges
    • Zulassungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
    • Gutachten einer Prüforganisation zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, inklusive Nennung und Begründung der Abweichungen von den Bauvorschriften
    • bei Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h: Versicherungsbestätigung
    • falls jemand für Sie den Antrag stellt: Vollmacht
    • schriftlicher Antrag
    • Begründung für den Verlust der Ausnahmegenehmigung
    • bei Privatpersonen: Kopie des Personalausweises der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
    • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
    • Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
    • Kennzeichen des Fahrzeuges
    • Zulassungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
    • Gutachten einer Prüforganisation zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, inklusive Nennung und Begründung der Abweichungen von den Bauvorschriften
    • bei Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h: Versicherungsbestätigung
    • falls jemand für Sie den Antrag stellt: Vollmacht

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen für Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination eine Ausnahmegenehmigung.
    • Sie haben diese Ausnahmegenehmigung verloren oder sie ist abhandengekommen.
    • Sie benötigen für Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination eine Ausnahmegenehmigung.
    • Sie haben diese Ausnahmegenehmigung verloren oder sie ist abhandengekommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Ersatz für Ihre verlorene Ausnahmegenehmigung können Sie schriftlich oder teilweise online beantragen.

    Fristen

    Der Antrag auf eine Ersatzbescheinigung muss gestellt werden, sobald der Verlust der Ausnahmegenehmigung bemerkt wurde.

    Der Antrag auf eine Ersatzbescheinigung muss gestellt werden, sobald der Verlust der Ausnahmegenehmigung bemerkt wurde.

    Kosten

    Die Gebühr wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erhalten Sie im Einzelfall bei Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 03.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 05.06.2024

    Technisch geändert am 20.12.2024

    Stichwörter

    Verlust der Ausnahmegenehmigung, Fahrzeuge, Ersatz nach Verlustanzeige, Verlustanzeige, Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge, Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, Fahrzeugkombinationen, Ausnahmegenehmigung, Ersatz für Ausnahmegenehmigung, Ausnahmegenehmigung verloren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020