Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
Sie möchten ein abgemeldetes Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen? Als neue Halterin oder neuer Halter können Sie dieses für den Straßenverkehr wieder anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben und dieses noch abgemeldet ist, müssen Sie es wieder anmelden, wenn Sie es im Straßenverkehr nutzen wollen.
Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen.
Online-Dienst
Kraftfahrzeug zulassen oder ummelden
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Kfz-Zulassung (Fachbereich 08-02)
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Eine Terminvereinbarung ist bei der Zulassungsstelle erforderlich (online oder  telefonisch 06561 15-0) . Montag bis Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag (zusätzlich) : 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Irmgard Höffler
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1006
E-Mail: hoeffler.irmgard@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-1508
Frau Anja Pelm (Erreichbarkeit Montag - Mittwoch 8-12 Uhr)
Besucheranschrift
E-Mail: pelm.anja@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-1505
Fax: 06561 15-1006
Frau Sonja Thome (Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag 8-12 Uhr Dienstag 14-16 Uhr Donnerstag 14-18 Uhr)
Besucheranschrift
E-Mail: thome.sonja@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1006
Telefon Festnetz: 06561 15-1151
Herr Jörg Antoine
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1006
Telefon Festnetz: 06561 15-1501
E-Mail: antoine.joerg@bitburg-pruem.de
Frau Dagmar Skischally
Besucheranschrift
E-Mail: skischally.dagmar@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1006
Telefon Festnetz: 06561 15-1509
Frau Andrea Hockertz
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-5509
E-Mail: hockertz.andrea@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-5502
Frau Jenny Weber (Erreichbarkeit: Mittwoch - Freitag 8-12 Uhr; zusätzlich Donnerstag 14-18 Uhr)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1505
Telefon Festnetz: 06561 15-1506
Fax: 06561 15-1006
E-Mail: weber.jenny@bitburg-pruem.de
Frau Julia Fischer (Erreichbarkeit: Montag - Mittwoch u. Freitag 8-12 Uhr; Dienstag Nachmittag 14-16 Uhr)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1152
Fax: 06561 15-1006
E-Mail: fischer.julia@bitburg-pruem.de
Frau Anne Kathrin Schmitz
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1006
Telefon Festnetz: 06561 15-1503
E-Mail: schmitz.anne@bitburg-pruem.de
Frau Melanie Kuppke (Erreichbarkeit: Montag, Dienstag, Donnerstag 8-12 Uhr Dienstag Nachmittag 14-16 Uhr Donnerstag Nachmittag 14-18 Uhr)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1506
Fax: 06561 15-1006
E-Mail: kuppke.melanie@bitburg-pruem.de
Frau Karina Stumps
Besucheranschrift
E-Mail: stumps.karina@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-1507
Fax: 06561 15-1006
Frau Daniela Fröhle
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-5509
Telefon Festnetz: 06561 15-5501
E-Mail: froehle.daniela@bitburg-pruem.de
Frau Claudia Ritter
Besucheranschrift
E-Mail: ritter.claudia@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-5504
Fax: 06561 15-5509
Herr Sebastian Göbel
Internet
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung
- gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:
Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:
- sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN
Bei Vertretung durch einen Dritten:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original; gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung
- gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
Zusätzliche Unterlagen sind vorzulegen:
Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:
- sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN
Bei Vertretung durch einen Dritten:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
- Händlererklärung bei Zulassung auf und durch Kfz-Händler
Bei Wiederzulassung auf Minderjährige (nur bei Schwerbehinderung oder Fahrzeugen, für die eine Fahrerlaubnis besteht):
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original; gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung
- gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Kontoverbindung beziehungsweise SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
Zusätzliche Unterlagen sind vorzulegen:
Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:
- sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN
Bei Vertretung durch einen Dritten:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
- Händlererklärung bei Zulassung auf und durch Kfz-Händler
Bei Wiederzulassung auf Minderjährige (nur bei Schwerbehinderung oder Fahrzeugen, für die eine Fahrerlaubnis besteht):
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original; gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug ist aktuell außer Betrieb gesetzt.
- Es gab einen Wechsel der Halterin oder des Halters.
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
- Das Fahrzeug ist aktuell außer Betrieb gesetzt.
- Es gab einen Wechsel der Halterin oder des Halters.
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
- Das Fahrzeug ist aktuell außer Betrieb gesetzt.
- Es gab einen Wechsel der Halterin oder des Halters.
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Beantragung auf der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.
Kosten
Für die Wiederzulassung werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 18.04.2024
Stichwörter
Motorrad wieder zulassen, Kfz-Zulassung, Straßenzulassung, Wiederanmeldung, Fahrzeug umschreiben, Fahrzeug wieder anmelden, Auto wieder anmelden, Pkw, Motorrad wieder anmelden, Halterwechsel, Anhänger wieder anmelden, Abgemeldetes Fahrzeug zulassen, Kfz wieder zulassen, Anhänger wieder zulassen, Fahrzeug erneut zulassen, Pkw wieder zulassen, Kfz, Saisonfahrzeug, Saison-Zulassung, Fahrzeug, Auto wieder zulassen