Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf denselben Halter Erteilung
    99036047001000

    Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen

    Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen? Dann können Sie dieses bei der Zulassungsbehörde wieder anmelden. 
     

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor wieder anmelden. 

    Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halterin oder Halter eingetragen war. Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter.

    Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen. 
     

    Online-Dienst

    Kfz-Zulassung online (iKfz)

    ID: L100039_333986884

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2025
    Technisch geändert am 04.12.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Kfz-Zulassungsstelle Montabaur

    Beschreibung

    Zulassungsvorgänge sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich: Online-Buchungsportal

    Adresse

    Postanschrift

    Peter-Altmeier-Platz 1
    56410 Montabaur

    Öffnungszeiten

    Montag:07:30-16:30Dienstag, Mittwoch und Freitag:07:30-12.30 UhrDonnerstag:07:30-17:30 Uhr Annahmeschluss: Jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.

    Kontakt

    E-Mail: KFZ@westerwaldkreis.de

    Telefon Festnetz: 02602 124-330

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2024
    Technisch geändert am 04.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020

    Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Kfz-Zulassungsstelle Hachenburg

    Beschreibung

    Zulassungsvorgänge sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich: Online-Buchungsportal  

    Adresse

    Postanschrift

    Gartenstraße 11
    57627 Hachenburg

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag:08:00 -12:00 UhrMontag - Mittwoch:13:30-16:00 UhrDonnerstag:13:30-18:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2025
    Technisch geändert am 04.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020

    Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Kfz-Zulassungsstelle Westerburg

    Beschreibung

    Zulassungsvorgänge sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich:  Online-Buchungsportal 

    Adresse

    Postanschrift

    Neumarkt 1
    56457 Westerburg

    Öffnungszeiten

    Montag-Mittwoch:08:00-14:00 UhrDonnerstag:08:00-11:30 Uhr und 14:00-17:30 UhrFreitag:08:00-11.30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2025
    Technisch geändert am 04.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020

    Voraussetzungen

    • Das Fahrzeug ist aktuell nicht in Betrieb.
    • Es gab keinen Halterwechsel.
    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch 

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.

    Kosten

    Für die Wiederzulassung werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.

    Hinweise für Westerwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Westerwaldkreis

    Grundgebühr: 23,90 €

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.04.2024
    Technisch geändert am 07.11.2024

    Stichwörter

    Fahrzeug, Kfz, Pkw, Straßenzulassung, Kfz wieder zulassen, Saison-Zulassung, Auto wieder zulassen, Motorrad wieder anmelden, Pkw wieder zulassen, Fahrzeug wieder anmelden, Wiederanmeldung, Fahrzeug erneut zulassen, Anhänger wieder anmelden, Motorrad wieder zulassen, Auto wieder anmelden, Anhänger wieder zulassen, Saisonfahrzeug, Abgemeldetes Fahrzeug zulassen, Kfz-Zulassung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020