Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen? Dann können Sie dieses bei der Zulassungsbehörde wieder anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor wieder anmelden.
Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halterin oder Halter eingetragen war. Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter.
Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen.
Online-Dienst
Kfz-Zulassung online (iKfz)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Kfz-Zulassungsstelle Montabaur
Beschreibung
Zulassungsvorgänge sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich: Online-Buchungsportal
Adresse
Postanschrift
Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur
Öffnungszeiten
Montag:07:30-16:30Dienstag, Mittwoch und Freitag:07:30-12.30 UhrDonnerstag:07:30-17:30 Uhr Annahmeschluss: Jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.
Kontakt
E-Mail: KFZ@westerwaldkreis.de
Telefon Festnetz: 02602 124-330
Internet
Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Kfz-Zulassungsstelle Hachenburg
Beschreibung
Zulassungsvorgänge sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich: Online-Buchungsportal
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 11
57627 Hachenburg
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:08:00 -12:00 UhrMontag - Mittwoch:13:30-16:00 UhrDonnerstag:13:30-18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: kfz-zulassung@hachenburg-vg.de
Telefon Festnetz: 02662 801-348
Internet
Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Kfz-Zulassungsstelle Westerburg
Beschreibung
Zulassungsvorgänge sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich: Online-Buchungsportal
Adresse
Postanschrift
Neumarkt 1
56457 Westerburg
Öffnungszeiten
Montag-Mittwoch:08:00-14:00 UhrDonnerstag:08:00-11:30 Uhr und 14:00-17:30 UhrFreitag:08:00-11.30 Uhr
Kontakt
E-Mail: kfz-zulassungsstelle@vg-westerburg.de
Telefon Festnetz: 02663 291-250
Internet
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug ist aktuell nicht in Betrieb.
- Es gab keinen Halterwechsel.
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.
Kosten
Für die Wiederzulassung werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Hinweise für Westerwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Westerwaldkreis
Grundgebühr: 23,90 €
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.04.2024
Stichwörter
Fahrzeug, Kfz, Pkw, Straßenzulassung, Kfz wieder zulassen, Saison-Zulassung, Auto wieder zulassen, Motorrad wieder anmelden, Pkw wieder zulassen, Fahrzeug wieder anmelden, Wiederanmeldung, Fahrzeug erneut zulassen, Anhänger wieder anmelden, Motorrad wieder zulassen, Auto wieder anmelden, Anhänger wieder zulassen, Saisonfahrzeug, Abgemeldetes Fahrzeug zulassen, Kfz-Zulassung