Reisepass Änderung wegen Adressänderung

    Wohnortänderung im Reisepass beantragen

    In Ihrem Reisepass wird der Wohnort vermerkt. Wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert, müssen Sie den neuen Wohnort in Ihren Reisepass eintragen lassen. Wenn Ihre neue Anschrift im selben Wohnort liegt, müssen Sie Ihren Reisepass nicht anpassen lassen.

    Beschreibung

    In Ihrem Reisepass wird nur der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss nur geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert.

    Sie können den Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person bei der für Sie zuständigen Behörde am neuen Wohnort ändern lassen.

    Ziehen Sie ins Ausland und haben dort einen neuen Wohnort, können Sie Ihren Aufenthaltsort im Ausland eintragen lassen. Falls Ihr ausländischer Wohnort noch nicht feststeht, können Sie Ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort eintragen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Meldebehörde beziehungsweise die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat).

    Ansprechpartner

    Gemeinde Morbach - 2.2 Bürgerbüro

    Beschreibung

    Wichtige Hinweise zur Online-Terminvereinbarung für das Bürgerbüro der Gemeinde Morbach

    Ohne Wartezeit am Telefon und rund um die Uhr können im Bürgerbüro, d.h. Einwohnermeldeamt und Zulassungsstelle in der Gemeinde Morbach, Termine auch über die Webseite www.morbach.de gebucht werden.

    Aufgrund der Entwicklung in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde der Einlass in die Gemeindeverwaltung nur noch mit Termin gewährt. Dieses Verfahren wird bis auf Weiteres so beibehalten. Da viele Bürgerinnen und Bürger telefonisch versuchen, einen Termin zu vereinbaren, ist die Erreichbarkeit eingeschränkt. Um eine zusätzliche Terminbuchung ohne Wartezeit und rund um die Uhr  zu ermöglichen, hat die Verwaltung die Terminbuchung per Online-Anmeldung eingeführt. Die telefonische Terminvereinbarung bleibt natürlich weiterhin möglich von montags bis freitags jeweils vormittags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr unter der Telefon-Nummer 06533/71203.

    Sie finden den Link zur Online-Terminbuchung auf dieser Seite direkt unter der Kurzanleitung

    Kurzanleitung

    1. Sie klicken auf "Bürgerbüro"
    2. Jetzt wählen Sie den Bereich:
      Kfz-Angelegenheiten
      Pass- und Ausweiswesen
      Meldewesen
      Sonstiges (Führungszeugnis, Fischereischein, Untersuchungsberechtigungsscheine, Beglaubigungen)
    3. Im Folgenden wählen Sie Ihre "Anliegen" und gehen "weiter".
    4. Jetzt haben Sie die Möglichkeit, den für Sie passenden Termin zu buchen (=Terminanfrage).
    5. Abschließend wird Ihnen eine Mail zugestellt, die weitere Informationen zu Ihrem Anlliegen enthält.

    Jetzt Termin buchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 19

    54497 Morbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:          08.00 – 12.00 Uhr                         14.00 – 16.00 Uhr Dienstag:        08.00 – 12.00 Uhr Mittwoch:       08.00 – 12.00 Uhr Donnerstag:   07.30 – 17.30 Uhr Freitag:           08.00 – 12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: meldeamt@morbach.de

    Telefon Festnetz: 06533 71-203

    Fax: 06533 95997-203

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2022 (von: Webservice, GV_Morbach)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Webservice, GV_Morbach)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Reisepass
    • aktuelle amtliche Meldebestätigung,
      für im Ausland zu erbringende Nachweise kontaktieren Sie bitte die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
    • bei Vertretung:
      • Vollmacht

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
    • Ihr Wohnort hat sich geändert.
    • Sie bringen Ihren Reisepass zur Ummeldung mit in die Behörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    Wenn sich Ihr Wohnort im Inland ändert:

    • Melden Sie sich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.
    • Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, um Ihre Wohnort-Änderung bei Ihrer zuständigen inländischen Meldebehörde im Reisepass vornehmen zu lassen.
    • Sie können die Anpassung Ihres Reisepasses gleichzeitig mit Ihrer Ummeldung im Inland vornehmen lassen. Legen Sie dafür bei der Ummeldung Ihren gültigen Reisepass vor.
    • Die Meldebehörde klebt einen amtlichen Wohnort-Aufkleber mit Ihrem neuen Wohnort auf eine freie Stelle im Datenfeld 11 oder auf die Seite für amtliche Vermerke in Ihren Reisepass.

    Wenn sich Ihr Wohnort im Ausland ändert:

    • Sie können sich bei der für Ihren neuen ausländischen Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung melden, zum Beispiel bei einer Botschaft oder bei einem Konsulat.
    • Es besteht keine Meldepflicht bei einer deutschen Auslandsvertretung im Ausland.

    Fristen

    Sie müssen nach Ihrem Umzug an einen neuen Wohnort im Inland Ihren Wohnort-Eintrag in Ihrem Reisepass unverzüglich ändern lassen.

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 10.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wohnort ändern, Pass, Ummeldung, Wohnortänderung, Wegzug, Wohnort, Reisepaß, Neuer Wohnort, Wohnortwechsel, Umzug, Wohnsitzwechsel, Wohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)