Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Beschreibung
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der für Sie zuständigen Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.
Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zur zuständigen Meldebehörde an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Meldebehörde am Ort Ihrer Hauptwohnung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rhein-Selz - Sachgebiet Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Kontaktperson
Frau Christina Blum
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06133 4901-318
E-Mail: christina.blum@vg-rhein-selz.de
Fax: 06133 4901-209
Frau Sandra Eder
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@vg-rhein-selz.de
Telefon Festnetz: 06133 4901-400
Fax: 06133 4901-203
Herr Marcus Emmerich
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06133 4901-203
E-Mail: buergerbuero@vg-rhein-selz.de
Telefon Festnetz: 06133 4901-400
Frau Doreen Heutling
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06133 4901-203
E-Mail: buergerbuero@vg-rhein-selz.de
Telefon Festnetz: 06133 4901-400
Herr Peter Klein
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: peter.klein@vg-rhein-selz.de
Fax: 06133 4901-202
Telefon Festnetz: 06133 4901-179
Frau Domenica Kunze
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06133 4901-400
Fax: 06133 4901-203
E-Mail: buergerbuero@vg-rhein-selz.de
Frau Alexandra Kußmann
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06133 4901-400
Fax: 06133 4901-203
E-Mail: buergerbuero@vg-rhein-selz.de
Frau Natascha Römer
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06133 4901-400
Fax: 06133 4901-203
E-Mail: buergerbuero@vg-rhein-selz.de
Frau Yvonne Sürmelisoy
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06133 4901-400
Fax: 06133 4901-203
E-Mail: buergerbuero@vg-rhein-selz.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Aktuelle amtliche Meldebestätigung
Voraussetzungen
- Sie müssen umgezogen sein.
- Sie müssen eine eID-Karte besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Absatz 4 Nummer 5 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__4.html
§ 6 Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__6.html
§ 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__7.html
§ 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__12.html
§ 20 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__20.html
§ 21 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__21.html
§ 25 Satz 1 Nummer 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__25.html
§ 36b Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__36b.html
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Verfahrensablauf
- Sie melden sich persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.
- Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor.
- Anschließend ändert die Meldebehörde kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte.
Fristen
Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 10.04.2024
Stichwörter
Adressänderung, EU-Ausweis, Wohnsitz, Umzug, Europa-Karte, Anmeldung, Online-Ausweisfunktion, Abmeldung, elektronischer Identitätsnachweis