eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung wegen Adressänderung

    Adressänderung auf der eID-Karte beantragen

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der für Sie zuständigen Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.

    Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zur zuständigen Meldebehörde an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.

    Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Meldebehörde am Ort Ihrer Hauptwohnung.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Basilikastraße 4

    55411 Bingen am Rhein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6721 184-300

    Fax: +49 6721 184-310

    E-Mail: buergerbuero@bingen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    IBAN: DE47 5605 0180 0030 0136 92

    BIC: MALADE51KRE

    Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    IBAN: DE32 5519 0000 0028 9610 19

    BIC: MVBMDE55

    Bankinstitut: Mainzer Volksbank

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2014 (von: Gresch, Jutta)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Hembes, Markus)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Aktuelle amtliche Meldebestätigung

    Voraussetzungen

    • Sie müssen umgezogen sein.
    • Sie müssen eine eID-Karte besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Absatz 4 Nummer 5 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__4.html

    § 6 Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__6.html

    § 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__7.html

    § 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__12.html

    § 20 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__20.html

    § 21 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__21.html

    § 25 Satz 1 Nummer 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__25.html

    § 36b Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__36b.html

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    • Sie melden sich persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.
    • Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor.
    • Anschließend ändert die Meldebehörde kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte.

    Fristen

    Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 10.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Adressänderung, EU-Ausweis, Wohnsitz, Umzug, Europa-Karte, Anmeldung, Online-Ausweisfunktion, Abmeldung, elektronischer Identitätsnachweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)