eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung wegen Adressänderung

    Adressänderung auf der eID-Karte beantragen

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der für Sie zuständigen Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.

    Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zur zuständigen Meldebehörde an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.

    Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Meldebehörde am Ort Ihrer Hauptwohnung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg - Fachbereich 2 - Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Hauptstraße 27

    67697 Otterberg

    Öffnungszeiten

    Verwaltung: Montag & Dienstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch & Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr - nachmittags geschlossen! Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Bürgercenter: Montag & Dienstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch & Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr - nachmittags geschlossen! Donnerstag: 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06301 719403

    Telefon Festnetz: 06301 607-0

    E-Mail: postfach@otterbach-otterberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Aktuelle amtliche Meldebestätigung

    Voraussetzungen

    • Sie müssen umgezogen sein.
    • Sie müssen eine eID-Karte besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Absatz 4 Nummer 5 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__4.html

    § 6 Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__6.html

    § 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__7.html

    § 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__12.html

    § 20 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__20.html

    § 21 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__21.html

    § 25 Satz 1 Nummer 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__25.html

    § 36b Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PauswV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__36b.html

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    • Sie melden sich persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.
    • Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor.
    • Anschließend ändert die Meldebehörde kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte.

    Fristen

    Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 10.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Stichwörter

    elektronischer Identitätsnachweis, EU-Ausweis, Adressänderung, Europa-Karte, Abmeldung, Wohnsitz, Online-Ausweisfunktion, Umzug, Anmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de