eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung wegen Adressänderung

    Adressänderung auf der eID-Karte beantragen

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der für Sie zuständigen Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.

    Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zur zuständigen Meldebehörde an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.

    Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.

    Hinweise für Worms: Meldebescheinigungen

    Eine Meldebescheinigung erhalten Sie im Bürgerservicebüro, wenn Sie in Worms in einer Wohnung gemeldet sind oder waren. Sie können die Meldebescheinigung persönlich oder durch eine von Ihnen beauftragte Person (mittels Vollmacht und Ausweisdokument) ausstellen lassen

    Ebenso ist eine schriftliche Beantragung oder im Online-Verfahren möglich.

    Meldebescheinigung online beantragen 

    (elektronischer Personalausweis erforderlich)

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    (0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Termin online reservieren

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Meldebehörde am Ort Ihrer Hauptwohnung.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

    Jetzt gleich online erledigen!
    Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag - Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag - Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

      Kontakt

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 12.06.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      erforderliche Unterlagen

      • Aktuelle amtliche Meldebestätigung

      Hinweise für Worms: Meldebescheinigungen

      •  Ausweisdokument der Antragstellerin bzw. des Antragstellers und eventuell Bevollmächtigten
      • Vollmacht der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers, wenn die Betroffene sich vertreten lässt
      • bei schriftlichen Anfragen muss der Antrag folgende Daten enthalten:

                 Familienname

                 Vorname

                 Geburtsdatum

                 Anschrift

                 Unterschrift

                 Art der Bescheinigung

                 Angaben über den Verwendungszweck

                 Kopie des Ausweisdokumentes

      Voraussetzungen

      • Sie müssen umgezogen sein.
      • Sie müssen eine eID-Karte besitzen.

      Rechtsgrundlage(n)

      § 4 Absatz 4 Nummer 5 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
      https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__4.html

      § 6 Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
      https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__6.html

      § 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
      https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__7.html

      § 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
      https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__12.html

      § 20 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
      https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__20.html

      § 21 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
      https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__21.html

      § 25 Satz 1 Nummer 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
      https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__25.html

      § 36b Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PauswV)
      https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__36b.html

      Rechtsbehelf

      • Widerspruch
      • Anfechtungsklage
      • Verpflichtungsklage

      Verfahrensablauf

      • Sie melden sich persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.
      • Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor.
      • Anschließend ändert die Meldebehörde kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte.

      Fristen

      Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

      Bearbeitungsdauer

      Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

      Kosten

      Es fallen keine Kosten an.

      Hinweise für Worms: Meldebescheinigungen

      Für eine Meldebescheinigung ist eine Gebühr von 6,50 € zu entrichten.

      Gebührenfrei:

      • Bescheinigung für das Versorgungsamt
      • Haushaltsbescheinigung für die Familienkasse
      • Melde- oder Lebenscheinigungen für gesetzliche Rentenzwecke
      • Meldebescheinigung für das Jobcenter
      • Meldebescheinigung für das Arbeitsamt

      Der soziale Zweck ist schriftlich nachzuweisen.

      Hinweise (Besonderheiten)

      Keine

      Gültigkeitsgebiet

      Rheinland-Pfalz

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben am 10.04.2024

      Version

      Technisch geändert am 22.04.2024

      Stichwörter

      elektronischer Identitätsnachweis, EU-Ausweis, Adressänderung, Europa-Karte, Abmeldung, Wohnsitz, Online-Ausweisfunktion, Umzug, Anmeldung

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de