Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Beschreibung
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der für Sie zuständigen Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.
Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zur zuständigen Meldebehörde an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Meldebehörde am Ort Ihrer Hauptwohnung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Wittlich-Land - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bürgerbüro Montag         07:30 Uhr   - 17:00 Uhr Dienstag 07:30 Uhr   - 17:00 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr   - 13:00 UhrDonnerstag 07:30 Uhr   - 17:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr   - 13:00 Uhr Bürgerbüro Manderscheid Montag geschlossen   Dienstag geschlossen Mittwoch09:00 Uhr   -     12:30 Uhr 14:00 Uhr   - 17:00 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag geschlossen Übrige Büros Montag           08:30 Uhr   - 12:30 Uhr 14:00 Uhr   - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 Uhr   - 12:30 Uhr 14:00 Uhr   - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 Uhr   - 13:00 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr   - 12:30 Uhr 14:00 Uhr   - 16:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr   - 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Hannelore Barbara
Hausanschrift
E-Mail: hannelore.barbara@vg-wittlich-land.de
Telefon Festnetz: 06571 107-272
Fax: 06571 107-155
Frau Claudia Simon
Hausanschrift
Fax: 06571 107-155
E-Mail: claudia.simon@vg-wittlich-land.de
Telefon Festnetz: 06571 107-274
Herr Maximilian Stolz
Frau Anna-Lena Foegen
Hausanschrift
E-Mail: anna-lena.foegen@vg-wittlich-land.de
Fax: 06571 107-155
Telefon Festnetz: 06571 107-271
Internet
erforderliche Unterlagen
- Aktuelle amtliche Meldebestätigung
Voraussetzungen
- Sie müssen umgezogen sein.
- Sie müssen eine eID-Karte besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Absatz 4 Nummer 5 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__4.html
§ 6 Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__6.html
§ 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__7.html
§ 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__12.html
§ 20 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__20.html
§ 21 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__21.html
§ 25 Satz 1 Nummer 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__25.html
§ 36b Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__36b.html
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Verfahrensablauf
- Sie melden sich persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.
- Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor.
- Anschließend ändert die Meldebehörde kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte.
Fristen
Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 10.04.2024
Stichwörter
Adressänderung, EU-Ausweis, Wohnsitz, Umzug, Europa-Karte, Anmeldung, Online-Ausweisfunktion, Abmeldung, elektronischer Identitätsnachweis