Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung

    Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen

    Begleitende Hilfen dienen der Unterstützung von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben.

    Beschreibung

    Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben erleichtert schwerbehinderten Menschen, sich beruflich bestmöglich zu verwirklichen und am Arbeitsplatz nicht im Nachteil gegenüber nichtbehinderten Menschen zu sein. Diese Unterstützung wird in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den übrigen Rehabilitationsträgern durchgeführt. Sie soll dahingehend wirken, dass die schwerbehinderten Menschen gleichberechtigt auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse einbringen und weiterentwickeln können.

    Begleitende Hilfen unterstützen schwerbehinderte Arbeitnehmer zum Beispiel:

    • für technische Arbeitshilfen
    • zum Erreichen des Arbeitsplatzes
    • zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
    • zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
    • zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten und
    • in besonderen Lebenslagen
    • Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz

    Außerdem können Träger von Inklusionsbetrieben und Integrationsfachdiensten und Angebote zur Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsarbeit begünstigt werden. Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben kann zum Beispiel auch eine psychosoziale Betreuung schwerbehinderter Menschen sein.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schießgartenstraße 6

    55116 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 967-0

    Fax: +49 6131 967-444

    E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2013 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Gerhards, Nadine)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Vorliegender Antrag
    • Arbeitsvertrag, Ernennungsurkunde oder Nachweis der Selbstständigkeit
    • Feststellungsbescheid über die anerkannte Behinderung
    • Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid
    • Ggfs. Kostenvoranschläge

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie sind schwerbehinderter Arbeitnehmer, Beamter oder Selbstständiger und benötigen Unterstützung, um Nachteile auf dem Arbeitsmarkt gegenüber nichtbehinderten Menschen zu überwinden

    oder

    • bieten als Inklusionsbetrieb oder Träger von Integrationsfachdiensten Unterstützung für schwerbehinderte Arbeitnehmer
    • Dabei gelten als Arbeitsplätze auch Stellen, auf denen Beschäftigte befristet oder als Teilzeitbeschäftigte in einem Umfang von mindestens 15 Stunden, in Inklusionsbetrieben mindestens zwölf Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie stellen einen Antrag beim Integrationsamt und reichen die erforderlichen Unterlagen ein. Voraussetzung bei allen Leistungsarten ist das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft bzw. Gleichstellung, die nachgewiesen werden muss. Zudem werden Unterlagen im Zusammenhang mit der Beschäftigung benötigt. In Einzelfällen kann auch die Vorlage von Nachweisen über die Vermögenssituation erforderlich sein.

    Die Unterlagen werden geprüft und ggf. weitere zur Klärung des Sachverhaltes nachgefordert. Nach Abschluss der Prüfung findet in der Regel noch ein Betriebsbesuch oder ein Besuch bei der antragstellenden Person statt. Anschließend erhalten Sie entweder einen Bescheid über eine beantragte Leistung oder einen Ablehnungsbescheid. Jeder Verfahrensablauf ist individuell, je nach beantragter Leistung/Förderung.

    Träger von Integrationsfachdiensten

    Das Integrationsamt schreibt die Dienstleistungen der Integrationsfachdienste, Berufsbegleitende Dienste und Übergang Schule-Beruf aus. Ein Antragsgeschehen erfolgt insoweit nicht.

    Inklusionsbetriebe:

    Das Integrationsamt fördert den Aufbau, die Erweiterung, die Modernisierung und die Ausstattung von neu zu gründenden oder bereits bestehenden Inklusionsbetrieben im investiven Bereich mit Zuschüssen und Darlehen. Für die betriebswirtschaftliche Beratung und Leistungen für besonderen Aufwand werden ebenfalls Mittel bereitgestellt. Die Antragsstellung erfolgt beim Integrationsamt.

    Durchführung von Aufklärungs-, Bildungs- und Schulungsmaßnahmen:

    Das Integrationsamt bietet ein umfangreiches Programm von Seminaren und Informationsveranstaltungen an, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie das betriebliche Inklusionsteam in die Lage versetzen, sich erfolgreich für die berufliche Teilhabe schwerbehinderter Menschen zu engagieren. Das Bildungsangebot wird jährlich angepasst. Die Anmeldung zu Seminaren und Veranstaltungen erfolgt beim Integrationsamt.

    Budget für Arbeit:

    Die Leistungserbringung erfolgt nicht gegenüber den schwerbehinderten Menschen, sondern als Kostenerstattung gegenüber den kommunalen Gebietskörperschaften, welche die Budgetleistungen des Budgets für Arbeit bewilligen und zur Auszahlung bringen. Eine Übersicht der erfolgten Bewilligungen wird gebündelt für den Abrechnungszeitraum eines Kalenderjahres an das Integrationsamt übersandt. Die Erstattung erfolgt nicht anteilig einzelfallbezogen, sondern in Gesamtsumme gegenüber der jeweiligen Gebietskörperschaft. Ein eigentliches Antragsgeschehen erfolgt nicht.

    Fristen

    Es sind keine Fristen einzuhalten. Die Vorlage des Antrags ist jedoch grundsätzlich vor der Durchführung der geplanten Maßnahme erforderlich.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Monate (Dies ist nur ein ungefährer Anhaltspunkt. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Fälle unterscheidet sich auch die jeweilige Bearbeitungsdauer)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichtstellung 

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 18.12.2024 (von: Gerhards, Nadine)

    Stichwörter

    Rehabilitationsträger, schwerbehindert, Arbeitsagentur, Bildungsmaßnahmen, Vertrauenspersonen, Integrationsamt, psychosoziale Betreuung, Integrationsfachdienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)