Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern
Sie brauchen eine Auskunft aus dem Sorgeregister? Hier erfahren Sie mehr.
Beschreibung
Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
- Sorgeerklärungen abgegeben werden,
- aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist
- das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist.
Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist.
zuständige Stelle
Zuständiges Jugendamt
Ansprechpartner
00.00.KVMZ.01.13.01.01 Beistandschaften
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Kontakt
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
E-Mail: beistandschaften@mainz-bingen.de
Kontaktperson
Annika Goebel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613278713310
Telefon Festnetz: +49613278713310
E-Mail: Goebel.Annika@mainz-bingen.de
Klemens Gros
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613278713300
Telefon Festnetz: +49613278713300
E-Mail: Gros.Klemens@mainz-bingen.de
Andrea Quanz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613278713270
Telefon Festnetz: +49613278713270
E-Mail: Quanz.Andrea@mainz-bingen.de
Timo Schlaf
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613278713260
Telefon Festnetz: +49613278713260
E-Mail: Schlaf.Timo@mainz-bingen.de
Ronja Brosche
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49613278713109
Telefon Festnetz: +49613278713109
E-Mail: Brosche.Ronja@mainz-bingen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Voraussetzungen
- Geburtsdatum des Kindes
- Geburtsort des Kindes
- Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat
Rechtsgrundlage(n)
§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html
Verfahrensablauf
Wenn Sie als Mutter des Kindes nicht mit dem Vater verheiratet sind, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind sind.
- Stellen Sie einen Antrag über eine Auskunft aus dem Sorgeregister beim zuständigen Jugendamt.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
3 Tage bis 6 Wochen
Kosten
Kostenlos
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Sorgerecht, Uneheliches Kind, Elterliche Sorge, Gemeinsame Sorge, Sorgeregister, Bescheinigung, Sorgeerklärung, elterliche Sorge, Beistandschaft