Die Namensbestimmung, den Elterngeldantrag und den Kindergeldantrag gleichzeitig als kombinierte Familienleistung erledigen
Sie haben ein Kind bekommen und möchten den Namen des Kindes bestimmen und Geburtsurkunden bestellen, sowie Elterngeld und Kindergeld beantragen? Hier erfahren Sie, wie Sie alles gleichzeitig, gebündelt und einfach mit einem Antrag erledigen können.
Beschreibung
Mit der kombinierten Familienleistung können über einen einzigen Online-Dienst - ELFE (Einfach Leistungen für Eltern) - verschiedene Leistungen bei unterschiedlichen Behörden beantragt werden. Die Leistungen können Sie gleichzeitig, gebündelt und einfach beantragen.
Sie müssen Ihre Daten nur einmal eingeben und keine weiteren Unterlagen bei den unterschiedlichen Behörden vorlegen.Mit dem Online-Dienst ELFE können Sie alle Leistungen gleichzeitig beantragen oder frei wählen, welche der 3 Leistungen Sie beantragen möchten. Folgende Leistungen gibt es:
- Den Namen des neugeborenen Kindes bestimmen und Geburtsurkunden beim Standesamt bestellen.
- Kindergeld bei der Familienkasse beantragen.
- Elterngeld bei der Elterngeldstelle beantragen:
Die zuständigen Stellen tauschen mit Ihrem Einverständnis die Daten zur Geburt elektronisch untereinander aus. Gleichzeitig können Sie zustimmen, dass Ihre Gehaltsdaten von Ihrem Arbeitgeber automatisiert abgerufen und mittels der Datenstelle der Rentenversicherung an die zuständige Elterngeldstelle übermittelt werden. So müssen Sie keine Papiernachweise an die Elterngeldstelle senden.
Sie müssen den Onlinedienst nicht nutzen. Sie können weiterhin alle Anträge postalisch oder persönlich bei der zuständigen Behörde stellen. Auch eine Kombination von postalischer, persönlicher Abgabe und der Nutzung des Online-Dienst ist möglich.
Hinweise für Worms: Elterngeld
Informationen zum Elterngeld
Ihr Antrag
Bitte nutzen Sie die unten stehenden Antragsformulare oder füllen Sie den Antrag online auf www.elterngeld-digital.de aus.
Beachten Sie bitte bei dem oben stehenden Link auch die Funktion "Elterngeld - Fragen und Antworten" oder die online bereitgestellte Broschüre, die Ihnen wichtige und häufig gestellte Fragen beantwortet.
Antragsformulare in Papierform erhalten Sie auch im Klinikum Worms oder im Rathaus im Infokasten vor Zimmer 25 (Erdgeschoss).
Eine persönliche Abgabe Ihres Antrages ist nicht erforderlich - bitte nutzen Sie den Postweg oder den Briefkasten des Rathauses (grauer Briefkasten, links neben dem Eingang).
Sollten Sie einen persönlichen Termin zur Beratung für Elterngeld benötigen, können Sie uns gerne eine E-Mail an elterngeld@worms.de senden.
Unter den oben genannten Rufnummern können Sie uns während den Telefonsprechzeiten erreichen. Diese sind montags und mittwochs von 08:00-12:00 Uhr.
Bitte beachten Sie:
Eine rückwirkende Zahlung ist höchstens für 3 Monate möglich. Daher empfiehlt es sich, den Antrag innerhalb der ersten 3 Lebensmonate des Kindes bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Zudem können Auskünfte über die voraussichtliche Höhe des Elterngeldes vor Antragstellung leider nicht erteilt werden.
Varianten des Elterngeldes:
Als Eltern können Sie Elterngeld beziehen, wenn Sie vorrangig selbst die Betreuung des Kindes übernehmen wollen und deshalb nicht erwerbstätig beziehungsweise maximal 32 Wochenstunden erwerbstätig sind. Beim Bezug können Sie zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus wählen oder diese beiden Leistungsvarianten miteinander kombinieren. Entscheiden Sie sich als Elternpaar zeitgleich in Teilzeit zu arbeiten, können Sie jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate - den sogenannten "Partnerschaftsbonus" - erhalten.
Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen Netto-Erwerbseinkommens vor der Geburt. Liegt dieses durchschnittliche Einkommen unter 1.000 Euro erhöht sich der Satz auf bis zu 100 %; bei Einkommen über 1.240 Euro vor der Geburt reduziert sich der Satz auf bis zu 65 Prozent. Das Basiselterngeld liegt grundsätzlich zwischen 300 Euro und 1.800 Euro monatlich. Wenn während des Bezuges von Elterngeld auch Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt wird, verringert sich die Elterngeldleistung entsprechend.
Das ElterngeldPlus können alle Mütter und Väter nutzen, die ihr Elterngeld länger beziehen möchten: Aus einem Basiselterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Das ElterngeldPlus ist besonders auf Eltern ausgerichtet, die während des Bezugs von Elterngeld einer Teilzeitarbeit von max. 32 Wochenstunden nachgehen möchten. Die Höhe des ElterngeldPlus beträgt i. d. R. 50 % des Basiselterngeldes. Es kann bis zur gleichen Höhe aber über den doppelten Zeitraum gezahlt werden. Dabei kommt es entscheidend darauf an, wie viel Einkommen Sie während des Elterngeldbezugs erzielen. Das ElterngeldPlus liegt grundsätzlich zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich.
Partnerschaftsbonus kann gezahlt werden, wenn beide Elternteile in mindestens zwei bis vier aufeinander folgenden Lebensmonaten des Kindes zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind. Sie können frei entscheiden, wann Sie den Partnerschaftsbonus im Rahmen Ihres Elterngeldbezugszeitraums in Anspruch nehmen möchten.
Auch Alleinerziehende, die in zwei bis vier aufeinander folgenden Monaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind, können den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.
Bitte beachten: Für Geburten ab dem 01.04.2024 nutzen Sie den neuen Antrag (siehe unten) !
Informationen zum Elterngeld
Ihr Antrag
Bitte nutzen Sie die unten stehenden Antragsformulare oder füllen Sie den Antrag online auf www.elterngeld-digital.de aus.
Beachten Sie bitte bei dem oben stehenden Link auch die Funktion "Elterngeld - Fragen und Antworten" oder die online bereitgestellte Broschüre, die Ihnen wichtige und häufig gestellte Fragen beantwortet.
Antragsformulare in Papierform erhalten Sie auch im Klinikum Worms oder im Rathaus im Infokasten vor Zimmer 25 (Erdgeschoss).
Eine persönliche Abgabe Ihres Antrages ist nicht erforderlich - bitte nutzen Sie den Postweg oder den Briefkasten des Rathauses (grauer Briefkasten, links neben dem Eingang).
Sollten Sie einen persönlichen Termin zur Beratung für Elterngeld benötigen, können Sie uns gerne eine E-Mail an elterngeld@worms.de senden.
Unter den oben genannten Rufnummern können Sie uns während den Telefonsprechzeiten erreichen. Diese sind montags und mittwochs von 08:00-12:00 Uhr.
Bitte beachten Sie:
Eine rückwirkende Zahlung ist höchstens für 3 Monate möglich. Daher empfiehlt es sich, den Antrag innerhalb der ersten 3 Lebensmonate des Kindes bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Zudem können Auskünfte über die voraussichtliche Höhe des Elterngeldes vor Antragstellung leider nicht erteilt werden.
Varianten des Elterngeldes:
Als Eltern können Sie Elterngeld beziehen, wenn Sie vorrangig selbst die Betreuung des Kindes übernehmen wollen und deshalb nicht erwerbstätig beziehungsweise maximal 32 Wochenstunden erwerbstätig sind. Beim Bezug können Sie zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus wählen oder diese beiden Leistungsvarianten miteinander kombinieren. Entscheiden Sie sich als Elternpaar zeitgleich in Teilzeit zu arbeiten, können Sie jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate - den sogenannten "Partnerschaftsbonus" - erhalten.
Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen Netto-Erwerbseinkommens vor der Geburt. Liegt dieses durchschnittliche Einkommen unter 1.000 Euro erhöht sich der Satz auf bis zu 100 %; bei Einkommen über 1.240 Euro vor der Geburt reduziert sich der Satz auf bis zu 65 Prozent. Das Basiselterngeld liegt grundsätzlich zwischen 300 Euro und 1.800 Euro monatlich. Wenn während des Bezuges von Elterngeld auch Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt wird, verringert sich die Elterngeldleistung entsprechend.
Das ElterngeldPlus können alle Mütter und Väter nutzen, die ihr Elterngeld länger beziehen möchten: Aus einem Basiselterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Das ElterngeldPlus ist besonders auf Eltern ausgerichtet, die während des Bezugs von Elterngeld einer Teilzeitarbeit von max. 32 Wochenstunden nachgehen möchten. Die Höhe des ElterngeldPlus beträgt i. d. R. 50 % des Basiselterngeldes. Es kann bis zur gleichen Höhe aber über den doppelten Zeitraum gezahlt werden. Dabei kommt es entscheidend darauf an, wie viel Einkommen Sie während des Elterngeldbezugs erzielen. Das ElterngeldPlus liegt grundsätzlich zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich.
Partnerschaftsbonus kann gezahlt werden, wenn beide Elternteile in mindestens zwei bis vier aufeinander folgenden Lebensmonaten des Kindes zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind. Sie können frei entscheiden, wann Sie den Partnerschaftsbonus im Rahmen Ihres Elterngeldbezugszeitraums in Anspruch nehmen möchten.
Auch Alleinerziehende, die in zwei bis vier aufeinander folgenden Monaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind, können den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.
Bitte beachten: Für Geburten ab dem 01.04.2024 nutzen Sie den neuen Antrag (siehe unten) !
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.10 Kindertagesbetreuung und Familienleistungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: sozialesundjugend@worms.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis mit eID-Funktion
- Beschäftigungsnachweis
- Bestätigung des Arbeitgebers über die Inanspruchnahme von Elternzeit oder die Reduzierung der Arbeitszeit
- Bescheinigung über Mutterschaftsbezüge
- Abrechnung vom Arbeitgeber zur Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.
Wenn Sie die Einwilligung zur elektronischen Datenabfrage und -übermittlung vom Arbeitgeber an die Elterngeldstelle sowie zur Datenübermittlung der Geburtsurkundung geben, benötigen Sie keine weiteren Unterlagen.
Wenn Sie die Einwilligung nicht geben, benötigen Sie folgende weiteren Unterlagen:
- Geburtsbescheinigung mit Verwendungszweck Elterngeld
- Wenn Sie die Leistung Namensbestimmung nicht wählen, müssen Sie die Geburtsbescheinigung im Original der Elterngeldstelle vorlegen. Kopien oder die Übersendung per Fax oder als eingescanntes Dokument per Mail werden nicht akzeptiert.
Hinweise für Worms: Elterngeld
Folgende Unterlagen werden grundsätzlich benötigt:
- Antrag auf Elterngeld
- Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld (Originalausfertigung für die Elterngeldstelle)
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. dem Bezug von Mutterschaftsgeld
- bei Selbstständigen, Gewerbebetreibenden oder Land- und Forstwirten: Einkommenssteuerbescheid des vorherigen abgeschlossenen Kalenderjahres oder falls noch nicht vorhanden, die Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschussrechnung vom Steuerberater und letzter abgeschlossener Einkommenssteuerbescheid)
- Bescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung des kalendertäglichen Mutterschaftsgeldes bzw. die Nachweise über die geleisteten Dienstbezüge
- Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Nachweis über Ihre Elternzeit
- Bei Antragstellern, die nicht deutsche Staatsangehörige sind: Vorlage der Ausweisunterlagen zum Nachweis des Aufenthaltsstatus.
Sofern weitere Unterlagen benötigt werden, werden wir Ihnen dies nach Prüfung Ihres Antrages mitteilen.
Ihre ausgefüllten Antragsunterlagen oder auch nachzureichende Unterlagen senden Sie uns bitte über den Postweg oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten des Rathauses zu.
Fehlende Unterlagen (außer Geburtsurkunden) können gerne auch zeit- und kostensparend per E-Mail an die Adresse elterngeld@worms.de übersandt werden.
Folgende Unterlagen werden grundsätzlich benötigt:
- Antrag auf Elterngeld
- Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld (Originalausfertigung für die Elterngeldstelle)
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. dem Bezug von Mutterschaftsgeld
- bei Selbstständigen, Gewerbebetreibenden oder Land- und Forstwirten: Einkommenssteuerbescheid des vorherigen abgeschlossenen Kalenderjahres oder falls noch nicht vorhanden, die Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschussrechnung vom Steuerberater und letzter abgeschlossener Einkommenssteuerbescheid)
- Bescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung des kalendertäglichen Mutterschaftsgeldes bzw. die Nachweise über die geleisteten Dienstbezüge
- Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Nachweis über Ihre Elternzeit
- Bei Antragstellern, die nicht deutsche Staatsangehörige sind: Vorlage der Ausweisunterlagen zum Nachweis des Aufenthaltsstatus.
Sofern weitere Unterlagen benötigt werden, werden wir Ihnen dies nach Prüfung Ihres Antrages mitteilen.
Ihre ausgefüllten Antragsunterlagen oder auch nachzureichende Unterlagen senden Sie uns bitte über den Postweg oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten des Rathauses zu.
Fehlende Unterlagen (außer Geburtsurkunden) können gerne auch zeit- und kostensparend per E-Mail an die Adresse elterngeld@worms.de übersandt werden.
Voraussetzungen
- Der Antrag muss von 2 miteinander verheirateten Antragstellern oder Antragsstellerinnen gleichzeitig gestellt werden.
- Identifizierung mit Personalausweis mit eID-Funktion, zugehöriger PIN und ein USB-Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen § 1-9; Begründung A.1.
Verfahrensablauf
Sie können die kombinierten Familienleistungen gleichzeitig gebündelt oder auch nur ausgewählte einzelne Dienste über den Online-Dienst ELFE beantragen.
- Nutzen Sie dafür den Onlinedienst ELFE – Einfach Leistungen für Eltern
- Nach dem Absenden des Antrags aus dem Onlinedienst wird dieser an das jeweilige Fachverfahren der zuständigen Behörde übermittelt.
Fristen
Der komplette Kombiantrag kann nur innerhalb von 28 Tagen nach Geburt genutzt werden.
Fristen für Einzeldienste:
Namensbestimmung: Muss innerhalb 28 Tage nach Geburt gestellt werden.
Elterngeld: Die Leistungsgewährung erfolgt frühestens ab Geburt und rückwirkend höchstens für die letzten 3 Lebensmonate vor dem Monat der Antragstellung.
Kindergeld: Grundsätzlich besteht ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für jedes Kind ein Anspruch auf Kindergeld.
Bearbeitungsdauer
Zeit, die Sie für die Online-Dienste benötigen:
Namensbestimmung: ca. 10 Minuten
Antrag auf Kindergeld: ca. 5 - 10 Minuten
Antrag auf Elterngeld: ca. 25 - 35 Minuten
Die Beurkundung der Geburt wird durch das zuständige Standesamt vorgenommen und kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Die Prüfung und Bescheidung des Kindergeldantrags erfolgt durch die zuständige Familienkasse und nimmt in der Regel nur wenige Tage in Anspruch.
Die Prüfung und Bescheidung des Elterngeldantrags erfolgt durch die zuständige Elterngeldstelle und kann mehrere Wochen dauern.
Kosten
Es entstehen nur Kosten, wenn zusätzliche Geburtsurkunden bestellt werden.
Ansonsten entstehen keine Kosten durch die Nutzung des Onlinedienstes.
Hinweise (Besonderheiten)
- Zuständige Stelle für die Verwaltungsleistung „Geburtsanzeige“ ist das Standesamt, in dessen Bezirk das jeweilige Kind geboren wurde
- Zuständige Stelle für die Verwaltungsleistung „Kindergeld“ nach dem Einkommensteuergesetz ist das Bundeszentralamt für Steuern, die Ausführung obliegt den Dienststellen der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (im Wege der Organleihe) und den Familienkassen des öffentlichen Dienstes.
- Zuständige Stelle für die Verwaltungsleistung „Elterngeld“ sind die Elterngeldstellen der Länder, in der Antragstellende ihren Wohnsitz haben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Finanzen Stabstelle 4-1 Programmbüro „Themenfeld Familie & Kind"
Stichwörter
Namensbestimmung, Elterngeld, ELFE, Kindergeld