Flurbereinigung durch Freiwilligen Landtausch Planung

    Freiwilligen Landtausch nach Flurbereinigungsgesetz beantragen

    Wenn Sie land- oder forstwirtschaftliche Flurstücke (oder Teile davon) mit einem oder mehreren Partnern tauschen möchten, können Sie einen Antrag auf Durchführung eines freiwilligen Landtausches nach Flurbereinigungsgesetz stellen.

    Beschreibung

    Sie können mit Tauschpartnern freiwillig land- oder forstwirtschaftliche Flurstücke oder Teile davon miteinander tauschen. Dieses Verfahren wird von der Flurbereinigungsbehörde geleitet. Im Regelfall werden ganze Flurstücke miteinander getauscht, ohne dass eine Vermessung erforderlich ist.

    Sie sind sich mit den Tauschpartnern über den Tausch der Flurstücke sowie über eventuelle, damit verbundene (finanzielle) Wertausgleiche einig. Sie haben ein grundsätzliches Widerspruchsrecht gegen die Regelungen des Freiwilligen Landtausches. Dieses Vorgehen wäre jedoch nicht zielführend, da der Landtausch ohne einvernehmliche Zustimmung nicht realisierbar ist.

    Zielsetzung ist es, die Agrarstruktur zu verbessern oder die Verbesserung von Naturschutz und Landschaftspflege auf freiwilliger Basis zu erreichen.

    zuständige Stelle

    Flurbereinigungsbehörde

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Ihre Region zuständige Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR).

    Ansprechpartner

    Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Westpfalz (DLR Westpfalz)

    Aktuelles

    Das DLR Westpfalz ist Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde. Es ist im Bereich Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung Dienstleister für Integrierte ländliche Entwicklung und entsprechende Umsetzungsstrategien. Beratung und Weiterbildung von Landwirten in produktionstechnischen Fragen unter Berücksichtigung wasser- und umweltschonender Belange der Tierhaltung und im Ackerbau baut auf einem praxisbezogenen Versuchswesen auf. Die Ernährungsberatung bildet die Verbindung zu den regionalen Verbrauchern insbesondere in Schulen und Kindertagesstätten.

    Beschreibung

    Aufgaben der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum in Rheinland-Pfalz

    Das DLR Westpfalz mit Sitz in Kaiserslautern ist eines von insgesamt 6 Dienstleistungszentren Ländlicher Raum im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

    In den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum sind die Aufgaben der Landentwicklung, Ländlichen Bodenordnung und Siedlung, der Berufsbildenden Schulen landwirtschaftlicher Fachrichtungen, der Staatlichen Beratung, des Versuchswesens, der Ernährungsberatung, der angewandten Forschung in Weinbau, Oenologie und Phytomedizin sowie andere weinbauliche, gartenbauliche und landwirtschaftliche Aufgaben zusammengefasst. Die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum nehmen diese Aufgaben mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung wahr. Wegen der Einheit von staatlicher Beratung und schulischer Ausbildung sind die Berufsbildenden Schulen und Fachschulen der landwirtschaftlichen Fachrichtungen in die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum integriert.

    Aufgaben des DLR Westpfalz                                                                     

    Von Kaiserslautern aus werden die Leitung und die Verwaltung des DLR Westpfalz wahrgenommen. Dort werden auch die Angelegenheiten der Landentwicklung und der Ländlichen Bodenordnung bearbeitet.

    Das DLR Westpfalz ist im Bereich Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung Dienstleister für Integrierte ländliche Entwicklung und entsprechende Umsetzungsstrategien, insbesondere:

    • Agrarstrukturelle Entwicklungsplanungen, Integrierte ländliche Entwicklungskonzepte, Regionalmanagement
    • Flächenmanagement bzw. Neuordnung des ländlichen Raumes durch ländliche Bodenordnung (Flurbereinigung, Zusammenlegung, Landtausch, Nutzungstausch) einschließlich Dorfflurbereinigung; zuständige Flurbereinigungsbehörde
    • Wirtschaftswegebau außerhalb der Flurbereinigung
    • Naheprogramm zur Umsetzung von Gewässerentwicklungsmaßnahmen
    • Mitwirkung im Rahmen der Einzelbetrieblichen Fördermaßnahmen und sonstigen Förderaufgaben; zuständige Siedlungsbehörde

    Der Bereich Agrarwirtschaft ist in Münchweiler/Alsenz konzentriert.

    Die Aufgaben und Tätigkeiten des DLR Westpfalz am Standort Neumühle in Münchweiler/Alsenz sind neben Hoheitsaufgaben im Wesentlichen landwirtschaftliche Beratung einschließlich praxisnahem Versuchswesen in folgenden Fachbereichen:

    • Pflanzenbau; Fachberatung insbesondere hinsichtlich Standort, Klima, Sortenwahl, Pflanzenschutz, Technik, Lagerung und Qualitätssicherung, sowie praxisbezogenes Versuchswesen
    • Ernährung; Ernährungsberatung im ländlichen Raum mit Schwerpunktthemen
    • Tierhaltung; Fachberatung insbesonders in der Rinder- und Schweinehaltung, sowie praxisbezogenes Versuchswesen. Dieser Beratungsbezirk umfasst neben dem Dienstbezirk des DLR Westpfalz auch die Dienstbezirke des DLR Rheinpfalz und des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück.
    • Tierzucht und Qualitätsprüfung; Landesweite Zuständigkeit bei der Umsetzung des Tierzuchtrechtes (insbesondere Anerkennung und Überwachung der Zuchtorganisationen, Besamungserlaubnisse und -lehrgänge), Qualitätsprüfungen (insbesondere Überwachung der Milchqualität, Feldprüfungen und Stationsprüfungen bei Schwein, Schaf und Ziege), Zuchtwertfeststellungen.

    Das Hofgut Neumühle, die Lehr- und Versuchsanstalt für Viehhaltung in Münchweiler/Alsenz, ist eine Einrichtung des Bezirksverbandes Pfalz.

    Durch Kooperationsvertrag wurde die fachliche Zusammenarbeit für den Bereich der Tierproduktion im DLR Westpfalz mit folgenden landesweiten Zielsetzungen vereinbart:

    • Überbetriebliche Ausbildung der Auszubildenden und Meisteranwärter für die Bereiche Milchkühe, Rinderaufzucht, Schafe und Schweine; 
    • Fort- und Weiterbildung für den Bereich Tierproduktion im Hofgut;
    • Versuchswesen für die Bereiche Milchkühe, Rinderaufzucht und Schafe.

    Adresse

    Hausanschrift

    Fischerstraße 12

    67655 Kaiserslautern

    Postanschrift

    Postfach 34 20

    67622 Kaiserslautern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 631 3674-0

    Fax: +49 631 3674-255

    E-Mail: dlr-westpfalz@dlr.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2010

    Technisch geändert am 31.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Pass) der Tauschpartner
    • gegebenenfalls Vertretervollmachten
    • gegebenenfalls Lageskizze / Grundbuchauszüge / Katasterauszüge

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Ein schriftlicher Antrag ist Voraussetzung für die Durchführung eines Freiwilligen Landtausches nach Flurbereinigungsgesetz. Als Eigentümer oder als Eigentum verwaltende juristische Personen wollen Sie land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke (gegebenenfalls mit entsprechender Vollmacht) tauschen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Haben sich wenigstens zwei Tauschpartner zusammengefunden, um in einem Freiwilligen Landtausch nach Flurbereinigungsgesetz ihr Flächeneigentum zu tauschen, können sie die Durchführung eines solchen Freiwilligen Landtausches bei der Flurbereinigungsbehörde beantragen.

    Die Flurbereinigungsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Anordnung eines Freiwilligen Landtausches erfüllt sind, stimmt sich anschließend noch mit den Tauschpartnern ab und entscheidet über die Anordnung des Freiwilligen Landtausches.

    Fristen

    • keine

    Bearbeitungsdauer

    Das Verfahren kann mehrere Monate, bei komplizierter Sachlage auch mehrere Jahre dauern.

    Kosten

    Die Verfahrenskosten, wie die Kosten für die Berichtigung der öffentlichen Bücher, trägt das Land. Lediglich Ausführungskosten, die beispielsweise für Vermessungsarbeiten entstehen, fallen den Tauschpartnern zur Last.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 11.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2024

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020