Flurbereinigung durch Freiwilligen Landtausch Planung

    Freiwilligen Landtausch nach Flurbereinigungsgesetz beantragen

    Wenn Sie land- oder forstwirtschaftliche Flurstücke (oder Teile davon) mit einem oder mehreren Partnern tauschen möchten, können Sie einen Antrag auf Durchführung eines freiwilligen Landtausches nach Flurbereinigungsgesetz stellen.

    Beschreibung

    Sie können mit Tauschpartnern freiwillig land- oder forstwirtschaftliche Flurstücke oder Teile davon miteinander tauschen. Dieses Verfahren wird von der Flurbereinigungsbehörde geleitet. Im Regelfall werden ganze Flurstücke miteinander getauscht, ohne dass eine Vermessung erforderlich ist.

    Sie sind sich mit den Tauschpartnern über den Tausch der Flurstücke sowie über eventuelle, damit verbundene (finanzielle) Wertausgleiche einig. Sie haben ein grundsätzliches Widerspruchsrecht gegen die Regelungen des Freiwilligen Landtausches. Dieses Vorgehen wäre jedoch nicht zielführend, da der Landtausch ohne einvernehmliche Zustimmung nicht realisierbar ist.

    zuständige Stelle

    Flurbereinigungsbehörde

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Ihre Region zuständige Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR).

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Alzey-Land (Kreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Pass) der Tauschpartner
    • gegebenenfalls Vertretervollmachten
    • gegebenenfalls Lageskizze / Grundbuchauszüge / Katasterauszüge

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Ein schriftlicher Antrag ist Voraussetzung für die Durchführung eines Freiwilligen Landtausches nach Flurbereinigungsgesetz. Als Eigentümer oder als Eigentum verwaltende juristische Personen wollen Sie land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke (gegebenenfalls mit entsprechender Vollmacht) tauschen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Haben sich wenigstens zwei Tauschpartner zusammengefunden, um in einem Freiwilligen Landtausch nach Flurbereinigungsgesetz ihr Flächeneigentum zu tauschen, können sie die Durchführung eines solchen Freiwilligen Landtausches bei der Flurbereinigungsbehörde beantragen.

    Die Flurbereinigungsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Anordnung eines Freiwilligen Landtausches erfüllt sind, stimmt sich anschließend noch mit den Tauschpartnern ab und entscheidet über die Anordnung des Freiwilligen Landtausches.

    Fristen

    • keine

    Bearbeitungsdauer

    Das Verfahren kann mehrere Monate, bei komplizierter Sachlage auch mehrere Jahre dauern.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 11.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 18.12.2024 (von: Oswald, Phillip)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)