Flurbereinigung durch Freiwilligen Landtausch Planung

    Freiwilligen Landtausch nach Flurbereinigungsgesetz beantragen

    Wenn Sie land- oder forstwirtschaftliche Flurstücke (oder Teile davon) mit einem oder mehreren Partnern tauschen möchten, können Sie einen Antrag auf Durchführung eines freiwilligen Landtausches nach Flurbereinigungsgesetz stellen.

    Beschreibung

    Sie können mit Tauschpartnern freiwillig land- oder forstwirtschaftliche Flurstücke oder Teile davon miteinander tauschen. Dieses Verfahren wird von der Flurbereinigungsbehörde geleitet. Im Regelfall werden ganze Flurstücke miteinander getauscht, ohne dass eine Vermessung erforderlich ist.

    Sie sind sich mit den Tauschpartnern über den Tausch der Flurstücke sowie über eventuelle, damit verbundene (finanzielle) Wertausgleiche einig. Sie haben ein grundsätzliches Widerspruchsrecht gegen die Regelungen des Freiwilligen Landtausches. Dieses Vorgehen wäre jedoch nicht zielführend, da der Landtausch ohne einvernehmliche Zustimmung nicht realisierbar ist.

    Zielsetzung ist es, die Agrarstruktur zu verbessern oder die Verbesserung von Naturschutz und Landschaftspflege auf freiwilliger Basis zu erreichen.

    zuständige Stelle

    Flurbereinigungsbehörde

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Ihre Region zuständige Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR).

    Ansprechpartner

    Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Eifel (DLR Eifel)

    Aktuelles

    Das DLR Eifel widmet sich der  Aus- und Fortbildung des landwirtschaftlichen Berufsnachwuchses an der landwirtschaftlichen berufsbildenden Schule. Die Beratung und Weiterbildung von Landwirten unter Berücksichtigung wasser- und umweltscho-nender Belange in Fragen der Tierhaltung, im Grünland, im Ackerbau sowie zu Anbau und Nutzung Nachwachsender Rohstoffe baut auf einem praxisbezogenen Versuchswesen auf.  Die Ernährungsberatung bildet die Verbindung zu den regionalen Verbrauchern insbesondere in Schulen und Kindertagesstätten. Das DLR Eifel ist zudem Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde. Es ist im Bereich Landentwick-lung, Ländliche Bodenordnung Dienstleister für Integrierte ländliche Entwicklung und entsprechen-de Umsetzungsstrategien.

    Beschreibung

    Aufgaben der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum in Rheinland-Pfalz

    Das DLR Eifel mit Sitz in Bitburg ist eines von insgesamt 6 Dienstleistungszentren Ländlicher Raum im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
    In den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum sind die Aufgaben der Landentwicklung, Ländlichen Bodenordnung und Siedlung, der Berufsbildenden Schulen landwirtschaftlicher Fachrichtungen, der Staatlichen Beratung, des Versuchswesens, der Ernährungsberatung, der angewandten Forschung in Weinbau, Oenologie und Phytomedizin sowie andere weinbauliche, gartenbauliche und landwirtschaftliche Aufgaben zusammengefasst. Die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum nehmen diese Aufgaben mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung wahr. Wegen der Einheit von staatlicher Beratung und schulischer Ausbildung sind die Berufsbildenden Schulen und Fachschulen der landwirtschaftlichen Fachrichtungen in die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum integriert.

    Aufgaben des DLR Eifel

    Schwerpunktaufgaben des DLR Eifel sind die Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung sowie die Beratung und Weiterbildung von Landwirten in produktionstechnischen Fragen der Tierhaltung, im Grünland, im Ackerbau sowie zu Anbau und Nutzung Nachwachsender Rohstoffe, die auf einem praxisbezogenen Versuchswesen aufbauen. Hinzu kommen die Ernährungsberatung sowie die schulische Aus- und Fortbildung des landwirtschaftlichen Berufsnachwuchses.
    Diese Schwerpunktaufgaben sind organisatorisch in 3 Abteilungen zusammengefasst.

    Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung

    In der Abteilung "Landentwicklung" werden für den Eifelkreis Bitburg-Prüm und den Landkreise Vulkaneifel Projekte der Ländlichen Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz bearbeitet. Neben der Verbesserung der agrarstrukturellen Verhältnisse werden durch die Bodenordnung auch kommunale oder regionale Vorhaben (z.B. großräumige Straßenbauprojekte) unterstützt oder wasserwirtschaftliche bzw. naturschutzrechtliche Projekte ermöglicht (z.B. Gewässerrenaturierung oder Naturschutzgebiete).

    Ländliche Entwicklung kann nicht nur aus dem Blickwinkel der Agrarstruktur oder Landwirtschaft gesehen werden, vielmehr ist die Vernetzung mit anderen regionalen Entwicklungsansätzen erforderlich (z.B. regionale und kommunale Entwicklung, gewerbliche Entwicklung, Fremdenverkehr und Tourismus, Arbeitsplätze im ländlichen Raum usw.). Eine wichtige Zukunftsaufgabe des DLR Eifel ist daher die Aufstellung von "Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepten" für den Bereich einer oder mehrerer Verbandsgemeinden und die Begleitung der Umsetzung durch Moderation.

    Berufsbildende Schule und Fachschule Agrarwirtschaft

    Eine wichtige Aufgabe des DLR Eifel ist die schulische Aus- und Fortbildung des landwirtschaftlichen Berufsnachwuchses. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler durch qualitativ hochwertigen Unterricht für ihre beruflichen Aufgaben zu qualifizieren und zu lebenslangem Lernen zu motivieren.
    Am Schulstandort in Bitburg werden die landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule angeboten.
    Einzugsbereich für die landwirtschaftliche Berufsschule ist die Region Trier mit den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und dem Eifelkreis Bitburg-Prüm.

    Darüber hinaus wird am DLR Eifel die einjährige Fachschule Agrarwirtschaft mit dem Ausbildungsziel "Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in für Landbau" und die zweijährige Fachschule Agrarwirtschaft mit dem Abschluss als "Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Landbau" angeboten. Der Besuch der ein- und zweijährigen Fachschule steht landesweit allen Interessenten offen.

    Durch die Einheit von Schule und Beratung beginnt der permanente Ausbildungs- und Fortbildungsprozess für die landwirtschaftlichen Berufe in der Berufsschule und wird durch die spätere Beratung und ein attraktives Fortbildungsangebot fortgesetzt.

    Agrarwirtschaft

    Die Landwirtschaft ist eine wesentliche wirtschaftliche Grundlage für die Mittelgebirgsregion im Westteil des Landes. Die Offenhaltung und Pflege der Kulturlandschaft durch eine rentable Landwirtschaft ist aber zugleich die Grundlage für eine Tourismusentwicklung. Die Unterstützung des Strukturwandels in der Landwirtschaft ist damit eine elementare Entwicklungsaufgabe der Region.

    Das DLR Eifel unterstützt in der Abteilung "Agrarwirtschaft" die Landwirtschaft im Eifelkreis Bitburg-Prüm, in den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg und Vulkaneifel durch Beratung, Weiterbildung und Versuchswesen in der Tierhaltung, im Pflanzenbau, im Grünland sowie zu Anbau und Nutzung Nachwachsender Rohstoffe. Für die Koordination von Beratung und Versuchswesen in der Tierhaltung und in der Grünlandwirtschaft ist das DLR Eifel landesweit zuständig. Landesweite Sonderaufgabe ist ebenfalls das „Beratungszentrum Nachwachsende Rohstoffe“.

    Ernährungsberatung

    Mit der Ernährungsberatung werden die Bürgerinnen und Bürger über vollwertige Ernährung und die Vorteile der regionalen Produkte informiert. Dadurch sollen ein stärkeres Bewusstsein für die richtige Ernährung geschaffen, Ernährungsfehler vermieden und wieder ein Zugang zu den regional erzeugten Produkten geschaffen werden.

    Angebote zur Ernährungsbildung von Kindern sowie Fortbildungsangebote für Multiplikatoren aus dem Ernährungsbereich haben einen besonderen Stellenwert. Die Ernährungsberatung führt im Rahmen eines Veranstaltungsprogramms in Zusammenarbeit mit den Schulen eine Vielzahl von interessanten Informationsveranstaltungen durch.

    Adresse

    Hausanschrift

    Westpark 11

    54634 Bitburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: + 49 6561 9480-0

    Fax: + 49 6561 9480-299

    E-Mail: DLR-Eifel@dlr.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2010

    Technisch geändert am 31.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Pass) der Tauschpartner
    • gegebenenfalls Vertretervollmachten
    • gegebenenfalls Lageskizze / Grundbuchauszüge / Katasterauszüge

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Ein schriftlicher Antrag ist Voraussetzung für die Durchführung eines Freiwilligen Landtausches nach Flurbereinigungsgesetz. Als Eigentümer oder als Eigentum verwaltende juristische Personen wollen Sie land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke (gegebenenfalls mit entsprechender Vollmacht) tauschen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Haben sich wenigstens zwei Tauschpartner zusammengefunden, um in einem Freiwilligen Landtausch nach Flurbereinigungsgesetz ihr Flächeneigentum zu tauschen, können sie die Durchführung eines solchen Freiwilligen Landtausches bei der Flurbereinigungsbehörde beantragen.

    Die Flurbereinigungsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Anordnung eines Freiwilligen Landtausches erfüllt sind, stimmt sich anschließend noch mit den Tauschpartnern ab und entscheidet über die Anordnung des Freiwilligen Landtausches.

    Fristen

    • keine

    Bearbeitungsdauer

    Das Verfahren kann mehrere Monate, bei komplizierter Sachlage auch mehrere Jahre dauern.

    Kosten

    Die Verfahrenskosten, wie die Kosten für die Berichtigung der öffentlichen Bücher, trägt das Land. Lediglich Ausführungskosten, die beispielsweise für Vermessungsarbeiten entstehen, fallen den Tauschpartnern zur Last.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 11.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2024

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020