Flurbereinigung durch Freiwilligen Landtausch Planung

    Freiwilligen Landtausch nach Flurbereinigungsgesetz beantragen

    Wenn Sie land- oder forstwirtschaftliche Flurstücke (oder Teile davon) mit einem oder mehreren Partnern tauschen möchten, können Sie einen Antrag auf Durchführung eines freiwilligen Landtausches nach Flurbereinigungsgesetz stellen.

    Beschreibung

    Sie können mit Tauschpartnern freiwillig land- oder forstwirtschaftliche Flurstücke oder Teile davon miteinander tauschen. Dieses Verfahren wird von der Flurbereinigungsbehörde geleitet. Im Regelfall werden ganze Flurstücke miteinander getauscht, ohne dass eine Vermessung erforderlich ist.

    Sie sind sich mit den Tauschpartnern über den Tausch der Flurstücke sowie über eventuelle, damit verbundene (finanzielle) Wertausgleiche einig. Sie haben ein grundsätzliches Widerspruchsrecht gegen die Regelungen des Freiwilligen Landtausches. Dieses Vorgehen wäre jedoch nicht zielführend, da der Landtausch ohne einvernehmliche Zustimmung nicht realisierbar ist.

    Zielsetzung ist es, die Agrarstruktur zu verbessern oder die Verbesserung von Naturschutz und Landschaftspflege auf freiwilliger Basis zu erreichen.

    zuständige Stelle

    Flurbereinigungsbehörde

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Ihre Region zuständige Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR).

    Ansprechpartner

    Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück)

    Aktuelles

    Das DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück ist der zentrale Schulstandort für Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau im Rheinland-Pfalz. Die die Ausbildung der Landwirte und Winzer wird  ergänzt durch ein umfangreiches Beratungs- und Weiterbildungsangebot in produktionstechnischen Fragen unter Berücksichtigung wasser- und umweltschonender Belangeder Landwirtschaft und des Weinbaus, das auf einem praxisbezogenen Versuchswesen im Weinbau und im landwirtschaftlichen Pflanzenbau basiert. An der Technischen Zentralstelle werden die elektronischen Informationsangebote aller DLR entwickelt und bereitgestellt. Außerdem werden hier geologische und meteorologische Daten für landwirtschaftliche Bewirtschaftungszwecke aufbereitet. Das Kompetenzzentrum Ökologischer Landbau Das DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück ist Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde. Es ist im Bereich Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung Dienstleister für Integrierte ländliche Entwicklung und entsprechende Umsetzungsstrategien. Die Ernährungsberatung bildet die Verbindung zu den regionalen Verbrauchern insbesondere in Schulen und Kindertagesstätten.

    Beschreibung

    Aufgaben der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum in Rheinland-Pfalz

    Das DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück mit Sitz in Bad Kreuznach ist eines von insgesamt 6 Dienstleistungszentren Ländlicher Raum im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

    In den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum sind die Aufgaben der Landentwicklung, Ländlichen Bodenordnung und Siedlung, der Berufsbildenden Schulen landwirtschaftlicher Fachrichtungen, der Staatlichen Beratung, des Versuchswesens, der Ernährungsberatung, der angewandten Forschung in Weinbau, Oenologie und Phytomedizin sowie andere weinbauliche, gartenbauliche und landwirtschaftliche Aufgaben zusammengefasst. Die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum nehmen diese Aufgaben mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung wahr. Wegen der Einheit von staatlicher Beratung und schulischer Ausbildung sind die Berufsbildenden Schulen und Fachschulen der landwirtschaftlichen Fachrichtungen in die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum integriert.

    Aufgaben des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück

    Wichtige Aufgabe des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück ist die solide schulische Ausbildung der jungen Landwirte und Winzer, ergänzt durch ein attraktives Beratungs- und Weiterbildungsangebot in produktionstechnischen Fragen der Landwirtschaft und des Weinbaus, das auf einem umfangreichen und praxisbezogenen Versuchswesen basiert.
    Im Rahmen der Landentwicklung gilt es, Maßnahmen zur Entwicklung der Regionen einzuleiten, zu unterstützen und Bodenordnungsmaßnahmen zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen durchzuführen.

    Fachlich gliedert sich das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück -neben der zentralen Verwaltung- in insgesamt 15 fachlich orientierte Gruppen, die in fünf Abteilungen zusammengefasst sind:

    • Schule
    • Technische Zentralstelle
    • Weinbau, Oenologie und Weinmarketing
    • Landwirtschaft und Ernährung
    • Landentwicklung

    Berufsbildende Schule Agrarwirtschaft

    Eine zentrale Aufgabe des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück ist die schulische Ausbildung im Agrarbereich. Entsprechend vielfältig ist die Palette der Schulformen. Sie reicht von der Berufsschule für die Ausbildungsfelder Landwirt, Winzer, Gartenbauer, Förster, Pferdewirt über die Berufsfachschule und die Berufsoberschule Agrarwirtschaft bis zu den Fachschulen der Stufe I und II mit den Abschlüssen Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in und Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Landbau, Weinbau und Kellerwirtschaft. Eine Sonderform stellt die Fachschule für Agrarmanagement dar, die im Teilzeitunterricht zum Abschluss Agrarbetriebsfachwirt/in führt.
    Insgesamt werden an den beiden Standorten Bad Kreuznach und Oppenheim in 50 Klassen mehr als 800 Schülerinnen und Schüler unterrichtet

    Technische Zentralstelle

    Die Technische Zentralstelle ist die Innovations- und Entwicklungsstelle der Technik- und Informationssysteme für alle Dienstleistungszentren Ländlicher Raum in Rheinland-Pfalz.

    Weinbau, Oenologie und Weinmarketing

    Beratung und Fortbildung geben den Betriebsleitern bei der Problemlösung im Bereich Anbautechnik, Vinifikation und Vermarktung Hilfestellung.
    Ein umfangreiches Versuchswesen bildet die Basis für eine projektorientierte Entwicklung neuer ressourcenschonender Verfahren zur qualitätsorientierten und marktgerechten Produktion.
    Das Kompetenzzentrum Weinmarkt und Weinmarketing Rheinland Pfalz bündelt die Aktivitäten in Fragen des Weinmarktes und des Weinmarketings landesweit. Professionelles Marketing ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg eines Unternehmens. Diese Erkenntnis gilt auch und gerade für einen internationalen Weinmarkt in Deutschland.

    Landwirtschaft

    Die Abteilung Landwirtschaft koordiniert in Rheinland-Pfalz die Beratung und das Versuchswesen in der Landwirtschaft und im ökologischen Landbau. Sie ist federführend in grundlegenden Fragen des Pflanzenschutzes.
    In den Regionen Hunsrück, Nahe, Rheinhessen und der Pfalz berät sie in allen produktionstechnischen Bereichen des Ackerbaus. Darüber hinaus ist sie der zentrale Ansprechpartner für Umweltbelange im ländlichen Raum.
    Das Kompetenzzentrum ökologischer Landbau (KÖL) Rheinland Pfalz bündelt die Aktivitäten in Fragen der ökologischen Anbauverfahren landesweit

    Landentwicklung

    Die Leitlinien der Landentwicklung haben als Ziele die Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft, die Förderung der regionalen und gemeindlichen Entwicklung und den nachhaltigen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.
    Als Umsetzungsinstrumente bietet die Abteilung Landentwicklung das Integrierte ländliche Entwicklungskonzept, die Betreuung der Entwicklungsschwerpunkte, Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, den freiwilligen Nutzungstausch, Boden- und Flächenmanagement zur Auflösung von Nutzungskonflikten, z.B. bei infrastrukturellen Großvorhaben, Konversion und Hochwasserschutz sowie projektbezogene Förderungen an.

    Dienstbezirke des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück

    Landkreise

    • Alzey-Worms
    • Bad Kreuznach
    • Birkenfeld
    • Mainz-Bingen
    • Rhein-Hunsrückkreis

    Kreisfreie Städte

    • Mainz
    • Worms

    In der Abteilung Landwirtschaft gehört auch die Rheinpfalz zum Dienstbezirk.

    Landesweite Zuständigkeit besteht für die Aufgabenbereiche: Kompetenzzentrum Weinmarkt und Weinmarketing; Kompetenzzentrum ökologischer Landbau; Koordination Pflanzenbau, Pflanzenschutz und landwirtschaftliches Versuchswesen; Schulformen des Agrarsektors, die landesweit nur einmal angeboten werden und Technische Zentralstelle.

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 573

    55529 Bad Kreuznach

    Hausanschrift

    Rüdesheimer Straße 60-68

    55545 Bad Kreuznach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 671 820-0

    Fax: +49 671 820-600

    E-Mail: dlr-rnh@dlr.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010

    Technisch geändert am 31.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Pass) der Tauschpartner
    • gegebenenfalls Vertretervollmachten
    • gegebenenfalls Lageskizze / Grundbuchauszüge / Katasterauszüge

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Ein schriftlicher Antrag ist Voraussetzung für die Durchführung eines Freiwilligen Landtausches nach Flurbereinigungsgesetz. Als Eigentümer oder als Eigentum verwaltende juristische Personen wollen Sie land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke (gegebenenfalls mit entsprechender Vollmacht) tauschen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Haben sich wenigstens zwei Tauschpartner zusammengefunden, um in einem Freiwilligen Landtausch nach Flurbereinigungsgesetz ihr Flächeneigentum zu tauschen, können sie die Durchführung eines solchen Freiwilligen Landtausches bei der Flurbereinigungsbehörde beantragen.

    Die Flurbereinigungsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Anordnung eines Freiwilligen Landtausches erfüllt sind, stimmt sich anschließend noch mit den Tauschpartnern ab und entscheidet über die Anordnung des Freiwilligen Landtausches.

    Fristen

    • keine

    Bearbeitungsdauer

    Das Verfahren kann mehrere Monate, bei komplizierter Sachlage auch mehrere Jahre dauern.

    Kosten

    Die Verfahrenskosten, wie die Kosten für die Berichtigung der öffentlichen Bücher, trägt das Land. Lediglich Ausführungskosten, die beispielsweise für Vermessungsarbeiten entstehen, fallen den Tauschpartnern zur Last.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 11.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2024

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020