Freiwilligen Landtausch nach Flurbereinigungsgesetz beantragen
Wenn Sie land- oder forstwirtschaftliche Flurstücke (oder Teile davon) mit einem oder mehreren Partnern tauschen möchten, können Sie einen Antrag auf Durchführung eines freiwilligen Landtausches nach Flurbereinigungsgesetz stellen.
Beschreibung
Sie können mit Tauschpartnern freiwillig land- oder forstwirtschaftliche Flurstücke oder Teile davon miteinander tauschen. Dieses Verfahren wird von der Flurbereinigungsbehörde geleitet. Im Regelfall werden ganze Flurstücke miteinander getauscht, ohne dass eine Vermessung erforderlich ist.
Sie sind sich mit den Tauschpartnern über den Tausch der Flurstücke sowie über eventuelle, damit verbundene (finanzielle) Wertausgleiche einig. Sie haben ein grundsätzliches Widerspruchsrecht gegen die Regelungen des Freiwilligen Landtausches. Dieses Vorgehen wäre jedoch nicht zielführend, da der Landtausch ohne einvernehmliche Zustimmung nicht realisierbar ist.
Zielsetzung ist es, die Agrarstruktur zu verbessern oder die Verbesserung von Naturschutz und Landschaftspflege auf freiwilliger Basis zu erreichen.
zuständige Stelle
Flurbereinigungsbehörde
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das für Ihre Region zuständige Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR).
Ansprechpartner
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel (DLR Westerwald-Osteifel)
Aktuelles
Das DLR Westerwald-Osteifel ist Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde. Es ist im Bereich Landentwicklung, Ländliche Bodenordnung Dienstleister für Integrierte ländliche Entwicklung und entsprechende Umsetzungsstrategien. Die Beratung und Weiterbildung von Landwirten in produktionstechnischen Fragen unter Berücksichtigung wasser- und umweltschonender Belange der Tierhaltung, im Grünland und im Ackerbau baut auf einem praxisbezogenen Versuchswesen auf. Die Ernährungsberatung der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Ernährungsaufklärung. Sie wird am DLR Westerwald-Osteifel koordiniert. 
Beschreibung
Aufgaben der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum in Rheinland-Pfalz
Das DLR Westerwald Osteifel mit Sitz in Montabaur ist eines von insgesamt 6 Dienstleistungszentren Ländlicher Raum im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
In den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum sind die Aufgaben der Landentwicklung, Ländlichen Bodenordnung und Siedlung, der Berufsbildenden Schulen landwirtschaftlicher Fachrichtungen, der Staatlichen Beratung, des Versuchswesens, der Ernährungsberatung, der angewandten Forschung in Weinbau, Oenologie und Phytomedizin sowie andere weinbauliche, gartenbauliche und landwirtschaftliche Aufgaben zusammengefasst. Die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum nehmen diese Aufgaben mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung wahr. Wegen der Einheit von staatlicher Beratung und schulischer Ausbildung sind die Berufsbildenden Schulen und Fachschulen der landwirtschaftlichen Fachrichtungen in die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum integriert.
Aufgaben des DLR Westerwald Osteifel
Das DLR Westerwald Osteifel ist für die Entwicklung des ländlichen Raumes mit den Schwerpunkten Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung, die landwirtschaftliche Beratung und das landwirtschaftliche Versuchswesen zuständig.
Aufgabenwahrnehmung
Die Aufgaben werden durch drei Abteilungen, untergliedert in Gruppen, wahrgenommen.
Abteilung Landentwicklung Westerwald und Abteilung Landentwicklung Untermosel-Ahr
Diese Abteilungen mit Standorten in Montabaur bzw. Mayen nehmen die Aufgaben der Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde im Dienstbezirk wahr. Zu ihren Aufgaben gehören alle Maßnahmen der Landentwicklung und des Flächenmanagements insbesondere die Durchführung ländlicher Bodenordungsverfahren. Die Abteilungen sind untergliedert in Gruppen.
Gruppe Entwicklung ländlicher Raum
Die Gruppe koordiniert Grundsatzfragen des ländlichen Raums und definiert regionale Entwicklungsschwerpunkte im ländlichen Raum, führt großräumige Vorplanungen für die Landentwicklung und Ländlichen Bodenordnungen und sonstige Aufgaben der Landentwicklung durch. Hierzu gehören auch die Mitwirkung bei der einzelbetrieblichen Förderung und die Förderung des ländlichen Wegebaus außerhalb der Flurbereinigung.
Gruppe Bodenordnung Nutzungstausch
Gruppe Bodenordnung Infrastruktur
Gruppe Bodenordnung Weinbau
Gruppe Bodenordnung Landwirtschaft
In diesen Gruppen werden alle verfahrensbezogenen Aufgaben der Ländlichen Bodenordnung umfassend wahrgenommen. Die fachliche Zuständigkeit umfasst die Vorbereitung der Bodenordnungsverfahren, ihre Moderation, die Planung und Umsetzung. Sie endet mit der Schlussfeststellung. Die Arbeiten erfolgen auf der Grundlage eines transparenten, abgestimmten Projektmanagements und Controlling.
Abteilung Agrarwirtschaft
Die Abteilung Agrarwirtschaft ist in die Gruppen "Tierhaltung", "Pflanzenbau", "Fachzentrum Bienen und Imkerei" sowie "Ernährungsberatung" gegliedert. Die Gruppen bieten neben der Beratung vielfältige Weiterbildungsmaßnahmen teilweise mit qualifizierenden Abschlüssen an.
Gruppe Tierhaltung
Die Aufgabe der Gruppe umfasst die Beratung der landwirtschaftlichen Betriebe in Fragen der Nutztierhaltung insbesondere der Milchvieh-, Rinder- und Mutterkuh-, Schweine-, Pferde- und Legehennenhaltung, der Melktechnik, des Stallbaus und der Nutztierfütterung. Darüber hinaus wird ein Futtermittelprüfring betreut.
Gruppe Pflanzenbau
Die Gruppe ist für das staatliche Versuchswesen Pflanzenbau und Pflanzenschutz im Dienstbezirk zuständig, berät die landwirtschaftlichen Unternehmer bei pflanzenbaulichen Fragen insbesondere zu Düngung, Pflanzenschutzmaßnahmen, der Sortenauswahl, Arbeitsmethoden und des ökologischen Pflanzenbaues.
Gruppe Fachzentrum Bienen und Imkerei in Mayen
Das Fachzentrum hat landesweite Zuständigkeit und arbeitet länderübergreifend mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zusammen.
Die Imker und Bienenzüchter werden in allen Fragen der Bienenbiologie, zu Bienenkrankheiten, des Versuchswesen, der Honigqualität betreut. Darüber hinaus erfolgen die Bienen-Zucht-Leistungsprüfung sowie die Königinnenvermehrung.
Gruppe Ernährungsberatung
Die Gruppe Ernährung koordiniert landesweit die "Ernährungsberatung Rheinland-Pfalz". Die Ernährungsberatung arbeitet kampagnenorientiert. Dazu werden für die Stützpunkte an den Dienstleistungszentren Materialien für Vortragsveranstaltungen und Ausstellungen konzipiert und bereitgestellt.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Pass) der Tauschpartner
- gegebenenfalls Vertretervollmachten
- gegebenenfalls Lageskizze / Grundbuchauszüge / Katasterauszüge
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Ein schriftlicher Antrag ist Voraussetzung für die Durchführung eines Freiwilligen Landtausches nach Flurbereinigungsgesetz. Als Eigentümer oder als Eigentum verwaltende juristische Personen wollen Sie land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke (gegebenenfalls mit entsprechender Vollmacht) tauschen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Haben sich wenigstens zwei Tauschpartner zusammengefunden, um in einem Freiwilligen Landtausch nach Flurbereinigungsgesetz ihr Flächeneigentum zu tauschen, können sie die Durchführung eines solchen Freiwilligen Landtausches bei der Flurbereinigungsbehörde beantragen.
Die Flurbereinigungsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Anordnung eines Freiwilligen Landtausches erfüllt sind, stimmt sich anschließend noch mit den Tauschpartnern ab und entscheidet über die Anordnung des Freiwilligen Landtausches.
Fristen
- keine
Bearbeitungsdauer
Das Verfahren kann mehrere Monate, bei komplizierter Sachlage auch mehrere Jahre dauern.
Kosten
Die Verfahrenskosten, wie die Kosten für die Berichtigung der öffentlichen Bücher, trägt das Land. Lediglich Ausführungskosten, die beispielsweise für Vermessungsarbeiten entstehen, fallen den Tauschpartnern zur Last.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 11.12.2024