Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Kfz-Zulassung (Fachbereich 08-02)
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine Terminvereinbarung ist bei der Zulassungsstelle erforderlich (online oder telefonisch 06561 15-0). Montag bis Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag (zusätzlich): 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jörg Antoine
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1501
Fax: 06561 15-1006
E-Mail: antoine.joerg@bitburg-pruem.de
Frau Anne Kathrin Schmitz
Frau Julia Fischer
Hausanschrift
Fax: 06561 15-1006
Telefon Festnetz: 06561 15-1152
E-Mail: fischer.julia@bitburg-pruem.de
Herr Sebastian Göbel
Frau Irmgard Höffler
Frau Melanie Kuppke
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1506
Fax: 06561 15-1006
E-Mail: kuppke.melanie@bitburg-pruem.de
Frau Anja Pelm
Frau Dagmar Skischally
Frau Karina Stumps
Hausanschrift
Fax: 06561 15-1006
Telefon Festnetz: 06561 15-1507
E-Mail: stumps.karina@bitburg-pruem.de
Frau Sonja Thome
Frau Jenny Weber
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1506
Telefon Festnetz: 06561 15-1505
Fax: 06561 15-1006
E-Mail: weber.jenny@bitburg-pruem.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- ggf. mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
- bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständige Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 28.02.2024
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