Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Online-Dienste
- Andernach
- Bad Kreuznach
- Idar-Oberstein
- Koblenz
- Kreis Ahrweiler (Rheinland-Pfalz)
- Kreis Altenkirchen (Westerwald) (Rheinland-Pfalz)
- Kreis Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz)
- Kreis Neuwied (Rheinland-Pfalz)
- Kreis Rhein-Hunsrück-Kreis (Rheinland-Pfalz)
- Kreis Rhein-Lahn-Kreis (Rheinland-Pfalz)
- Kreis Westerwaldkreis (Rheinland-Pfalz)
- Neuwied
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
zuständige Stelle
Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
Für früher: Reg.-Bez. Koblenz (Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.9 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.1 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 28.02.2024
Stichwörter
Fahrzeug abmelden, Entsorgung, Motorrad entsorgen, KFZ abmelden, Pkw entsorgen, Verschrottung, Anhänger verschrotten, Bus stilllegen, Pkw abmelden, Motorrad außer Betrieb setzen, Kfz stilllegen, Stilllegung, Bus abmelden, Anhänger außer Betrieb setzen, Motorrad abmelden, Pkw außer Betrieb setzen, Fahrzeug verschrotten, Totalschaden, Pkw stilllegen, Motorrad verschrotten, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Kfz verschrotten, Automobil, Lkw stilllegen, Lkw abmelden, Pkw verschrotten, Anhänger entsorgen, Kfz außer Betrieb setzen, Auto, Anhänger stilllegen, Anhänger abmelden, Fahrzeug stilllegen, Motorrad stilllegen