Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
Beschreibung
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
- bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
- bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
- bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
Hinweise für Worms: Neuzulassung Fahrzeug (Fabrikneues Fahrzeug)
Ein Online-Zulassung ist zur Zeit nicht möglich.
persönliche Vorsprache
Vertretung durch Dritte mit Vollmacht
Vorsprachen:
nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Voraussetzungen
Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters in Worms
bei gewerblicher Anmeldung´Firmensitz oder Zweigniederlassung in Worms
es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorhanden sein
alle rückständigen Gebühren müssen beglichen sein
Vertretung durch Bevollmächtigten / Dritten
Ausweisdokument vom Bevollmächtigten im Original oder Kopie
Unterschriebene Vollmachtserklärung sowie alle fahrzeugbezogenen Unterlagen
Bankdaten des Bevollmächtigten (Bankkarte im Original oder Kopie)
Zulassung auf Minderjährige
schriftliche Einwilligungserklärung beider Elternteile, bei geteiltem Sorgerecht
Ausweisdokumente beider Erziehungsberechtigten
ggf. Sorgerechtsurteil, sofern alleinerziehend
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:
Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0
Ein Online-Zulassung ist zur Zeit nicht möglich.
persönliche Vorsprache
Vertretung durch Dritte mit Vollmacht
Vorsprachen:
nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Voraussetzungen
Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters in Worms
bei gewerblicher Anmeldung´Firmensitz oder Zweigniederlassung in Worms
es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorhanden sein
alle rückständigen Gebühren müssen beglichen sein
Vertretung durch Bevollmächtigten / Dritten
Ausweisdokument vom Bevollmächtigten im Original oder Kopie
Unterschriebene Vollmachtserklärung sowie alle fahrzeugbezogenen Unterlagen
Bankdaten des Bevollmächtigten (Bankkarte im Original oder Kopie)
Zulassung auf Minderjährige
schriftliche Einwilligungserklärung beider Elternteile, bei geteiltem Sorgerecht
Ausweisdokumente beider Erziehungsberechtigten
ggf. Sorgerechtsurteil, sofern alleinerziehend
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:
Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro
Beschreibung
Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.
In der Hauptstelle Folzstraße bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.
Jetzt gleich online erledigen!
Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:
- Kfz online abmelden bzw. wieder zulassen (neuer Personalausweis nPA / eAT erforderlich) ++ Achtung: Dienst aktuell NICHT verfügbar mehr lesen ++
- Wunschkennzeichen online reservieren
- weitere Online-Dienste nutzen (neuer Personalausweis nPA / eAT erforderlich)
Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)
- Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
- Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen.
Es sind nur Kartenzahlungen möglich!
Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, 67550 Worms
Frau Simone Lampe (Kontaktdaten siehe unten) '
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Pfeddersheim: Schlossstraße 48, 67551 Worms
Frau Stefanie Wetzel Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Horchheim: Alter Marktplatz 1, 67551 Worms
Frau Edith Baier (Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Sie haben Fragen?
Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0
Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99
Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift Folzstraße 5
67547 Worms
Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  
Kontakt
E-Mail: buergerservice@worms.de
Fax: +49 6241 853-3799
Kontaktperson
Herr Dennis Isbaner
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Kerstin Schneider
Fax: +49 6241 853-3799
Herr Markus Andrae
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Izabela Boxheimer
Herr Nicolas Durrer
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Corinna Gerber
Frau Jenny König
Fax: +49 6241 853-3799
Herr Markus Maydt
Fax: +49 6241 853-3799
Herr Matthias Mucha
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Silvia Neumann
Fax: +49 6241 853-3799
Herr Klaus-Dieter Reinhardt
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3720
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Sabrina Röser
Fax: +49 6241 853-3799
Herr Stefan Schmidt
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Heike Weber
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Anja Wulf
Fax: +49 6241 853-3798
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3727
Frau Luca Zemke
Fax: +49 6241 853-3799
Internet
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
- Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
bei Vertretung durch einen Dritten:
- Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
- Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
- bei Zulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
bei Änderungen am Fahrzeug:
- Vorlage einer Betriebserlaubnis
Hinweise für Worms: Neuzulassung Fahrzeug (Fabrikneues Fahrzeug)
KFZ aus der BRD
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
- gültiger Personalausweis / Reisepass im Original oder Kopie (bei ausländischen Staatsbürgern: gültiger Reisepass (eAT nicht ausreichend!)
- Bankkarte im Original oder Kopie
- Bei Firmenfahrzeugen: Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/ Geschäftsführers
- CoC-Bescheinigung bzw. EG-Übereinstimmungserklärung
KFZ aus EU-Land
- ausländische Fahrzeugdokumente, falls Gebrauchtfahrzeug
- Neuwagen Import: Bestätigung Hersteller oder Händler, dass das Kraftfahrzeug ein Neuwagen ist und noch nie im In-/ Ausland zugelassen war und noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden
- Bankkarte im Original oder Kopie
- CoC-Bescheinigung bzw. EG-Übereinstimmungserklärung
KFZ aus nicht EU-Land
siehe KFZ aus EU-Land
KFZ aus der BRD
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
- gültiger Personalausweis / Reisepass im Original oder Kopie (bei ausländischen Staatsbürgern: gültiger Reisepass (eAT nicht ausreichend!)
- Bankkarte im Original oder Kopie
- Bei Firmenfahrzeugen: Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/ Geschäftsführers
- CoC-Bescheinigung bzw. EG-Übereinstimmungserklärung
KFZ aus EU-Land
- ausländische Fahrzeugdokumente, falls Gebrauchtfahrzeug
- Neuwagen Import: Bestätigung Hersteller oder Händler, dass das Kraftfahrzeug ein Neuwagen ist und noch nie im In-/ Ausland zugelassen war und noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden
- Bankkarte im Original oder Kopie
- CoC-Bescheinigung bzw. EG-Übereinstimmungserklärung
KFZ aus nicht EU-Land
siehe KFZ aus EU-Land
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung in der Regel sofort.
Kosten
für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden: Verwaltungsgebühr 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 12.8 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für die Wahl eines Wunschkennzeichen: Verwaltungsgebühr 10.2 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Worms: Neuzulassung Fahrzeug (Fabrikneues Fahrzeug)
Siehe Preisliste unter "Downloads"
Siehe Preisliste unter "Downloads"
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 05.03.2024
Stichwörter
Lkw anmelden, Neuwagen anmelden, Bus anmelden, Neufahrzeug zulassen, Neufahrzeugzulassung, Neuwagenzulassung, Pkw erstmals zulassen, Neuzulassung, Neuwagen zulassen, Motorrad zulassen, Wohnmobil anmelden, Straßenzulassung, Fahrzeug anmelden, Anhänger zulassen, Anhänger anmelden, Lkw zulassen, Motorrad anmelden, Auto anmelden, Kfz-Zulassung, Wohnmobil zulassen, Bus zulassen, Kfz erstmals zulassen, Auto Zulassen