Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie mitteilen

    Sie sind Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie und haben festgestellt, dass die Genehmigungsanforderungen nicht eingehalten werden? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie sind und festgestellt haben, dass die Genehmigungsanforderungen nicht eingehalten werden, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

    zuständige Stelle

    Zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion 

    Zuständigkeit

    Zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion 

    Ansprechpartner

    Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Ausgefüllte Mitteilung über Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen

    Voraussetzungen

    • Sie sind Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie.
    • Sie haben festgestellt, dass die Genehmigungsanforderungen nicht eingehalten werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

    Verfahrensablauf

    • Sie teilen der für Sie zuständigen Behörde die festgestellte Nichteinhaltung der Genehmigungsanforderungen mit.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Mitteilung.
    • Bei Rückfragen kommt die zuständige Behörde auf Sie zu

    Fristen

    Die Mitteilung hat unverzüglich nach Feststellung der Nichteinhaltung durch den Betreiber zu erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

     Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Stichwörter

    Genehmigungsbescheid, Industrieemissionsrichtlinie, Industrieanlagen, Nebenbestimmungen, Emissionsüberwachung, Luftverunreinigung, Meldepflicht, Umwelteinwirkungen, Luftverschmutzung, Luftschadstoffe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English