Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis

    Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen

    Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben beantragen. Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr oder vor der Abgabe an Andere amtlich auf Trichinen untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.

    Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.

    Nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden beziehungsweise es an andere abgeben.

    Sie können die Fleischprobe zur Trichinenuntersuchung auch selbst entnehmen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis zur Probeentnahme. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes durch:

    • den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
    • Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
    • Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit

    beantragen.

    Ansprechpartner

    00.00.KVMZ.04.41.01.01 Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Kontakt

    Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)

    Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)

    E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung richten sich nach den jeweiligen Landesgebührenregelungen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Stichwörter

    Untersuchung auf Trichinen, Lebensmittelsicherheit, Krankheitserreger, Trichinen, Jäger, Jägerin, Übertragung, Amtliche Fleischuntersuchung, Verbraucherschutz, Trichinenprobe, Dachs, Erlaubnis, Entnahme von Proben, Probenentnahme, Wildschwein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de