Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis

    Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen

    Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben beantragen. Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr oder vor der Abgabe an Andere amtlich auf Trichinen untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.

    Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.

    Nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden beziehungsweise es an andere abgeben.

    Sie können die Fleischprobe zur Trichinenuntersuchung auch selbst entnehmen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis zur Probeentnahme. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes durch:

    • den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
    • Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
    • Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit

    beantragen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Verbraucherschutz, Veterinärwesen (71)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dörrhorststr. 36

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Gebäude: Gesundheitsamt

    Öffnungszeiten

    Montag und Mittwoch 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sonst nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: veterinaeramt@rheinpfalzkreis.de

    Telefon Festnetz: 0621 5909-7640

    Version

    Technisch erstellt am 11.04.2024

    Technisch geändert am 12.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung richten sich nach den jeweiligen Landesgebührenregelungen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2024

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Wildschwein, Probenentnahme, Krankheitserreger, Jägerin, Untersuchung auf Trichinen, Übertragung, Jäger, Amtliche Fleischuntersuchung, Lebensmittelsicherheit, Erlaubnis, Verbraucherschutz, Trichinenprobe, Trichinen, Entnahme von Proben, Dachs

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020