• Strotzbüsch (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis

Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen

Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben beantragen. Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Beschreibung

Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr oder vor der Abgabe an Andere amtlich auf Trichinen untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.

Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.

Nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden beziehungsweise es an andere abgeben.

Sie können die Fleischprobe zur Trichinenuntersuchung auch selbst entnehmen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis zur Probeentnahme. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes durch:

  • den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
  • Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
  • Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit

beantragen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Tierseuchen

Adresse

Besucheranschrift

Mainzer Straße 25

54550 Daun

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

Kontakt

E-Mail: veterinaeramt@vulkaneifel.de

Telefon Festnetz: 06592 933-0

Fax: 06592 933-6284

Kontaktperson

Internet

Version

Technisch erstellt am 25.07.2023

Technisch geändert am 26.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung richten sich nach den jeweiligen Landesgebührenregelungen.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Version

Technisch erstellt am 19.01.2024

Technisch geändert am 01.11.2024

Stichwörter

Wildschwein, Probenentnahme, Krankheitserreger, Jägerin, Untersuchung auf Trichinen, Übertragung, Jäger, Amtliche Fleischuntersuchung, Lebensmittelsicherheit, Erlaubnis, Verbraucherschutz, Trichinenprobe, Trichinen, Entnahme von Proben, Dachs

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020