Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen
Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben beantragen. Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Beschreibung
Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr oder vor der Abgabe an Andere amtlich auf Trichinen untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.
Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.
Nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden beziehungsweise es an andere abgeben.
Sie können die Fleischprobe zur Trichinenuntersuchung auch selbst entnehmen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis zur Probeentnahme. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes durch:
- den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
- Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
- Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit
beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung (Amt 10)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tonya Reinhard
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1009
Telefon Festnetz: 06561 15-5319
E-Mail: reinhard.tonya@bitburg-pruem.de
Frau Sonja Scherschel-Bommes
Frau Victoria Berezina
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung richten sich nach den jeweiligen Landesgebührenregelungen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Übertragung, Probenentnahme, Krankheitserreger, Lebensmittelsicherheit, Trichinenprobe, Entnahme von Proben, Dachs, Jägerin, Trichinen, Erlaubnis, Amtliche Fleischuntersuchung, Untersuchung auf Trichinen, Verbraucherschutz, Wildschwein, Jäger