Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen
Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben beantragen. Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Beschreibung
Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr oder vor der Abgabe an Andere amtlich auf Trichinen untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.
Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.
Nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden beziehungsweise es an andere abgeben.
Sie können die Fleischprobe zur Trichinenuntersuchung auch selbst entnehmen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis zur Probeentnahme. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes durch:
- den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
- Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
- Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit
beantragen.
Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis
- Mitteilung Aufstellung Trichinenproben-Kühlschrank
- Standortbeschreibung Trichinenproben-Kühlschrank
- Antrag auf Übertragung der Trichinenprobeentnahme und Kennzeichnung bei erledigten Wildschweinen oder Dachsen durch den Jäger gem. § 6 Abs. 2 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung.pdf
- Bestellformular für Wildursprungsscheine und Wildmarken
- Mitteilung Aufstellung Trichinenproben-Kühlschrank
- Bestellformular für Wildursprungsscheine und Wildmarken
- Antrag auf Übertragung der Trichinenprobeentnahme und Kennzeichnung bei erledigten Wildschweinen oder Dachsen durch den Jäger gem. § 6 Abs. 2 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung.pdf
- Standortbeschreibung Trichinenproben-Kühlschrank
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung ,Wirtschaft und Landwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Anika Schuler
Hausanschrift
E-Mail: anika.schuler@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6147
Telefon Festnetz: 02603 972-147
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung richten sich nach den jeweiligen Landesgebührenregelungen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Übertragung, Probenentnahme, Krankheitserreger, Lebensmittelsicherheit, Trichinenprobe, Entnahme von Proben, Dachs, Jägerin, Trichinen, Erlaubnis, Amtliche Fleischuntersuchung, Untersuchung auf Trichinen, Verbraucherschutz, Wildschwein, Jäger