Schulformwechsel in die integrierte Gesamtschule beantragen
Wenn Ihr Kind eine Realschule plus oder ein Gymnasium besucht und in eine Integrierte Gesamtschule wechseln möchte, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Beschreibung
Die Aufnahme Ihres Kindes in eine Integrierte Gesamtschule ist grundsätzlich nur unmittelbar nach dem Besuch der Grundschule in die Klassenstufe 5 möglich. Im Rahmen der Aufnahmekapazität der Schule können Schülerinnen und Schüler aber auch zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre gewünschte Schule.
Ansprechpartner
Für Hatzenbühl wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Bei einem Schulwechsel werden die in der Schule notwendigen Daten Ihres Kindes von der bisher besuchten Schule an die neue Schule weitergegeben. Die Integrierte Gesamtschule benötigt das letzte vorliegende Zeugnis der bisher besuchten Schule. Erkundigen Sie sich bitte bei der Integrierten Gesamtschule, welche weiteren Unterlagen für die Aufnahmeentscheidung im Einzelfall darüber hinaus benötigt werden.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Der freiwillige Wechsel von einer Realschule plus oder von einem Gymnasium auf eine Integrierte Gesamtschule setzt voraus, dass die Integrierte Gesamtschule Aufnahmekapazitäten hat. In der Regel ist ein Wechsel nur zum Ende eines Schulhalbjahres möglich, in besonderen Fällen kann der Übergang auch zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen. Ein Übergang in die Klassenstufe 10 ist nur in besonderen Fällen und nur zum Schuljahresbeginn oder zum Schulhalbjahr möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Bei Ablehnung der Aufnahme ist ein Widerspruchsverfahren zulässig.
Verfahrensablauf
Wenn Sie den freiwilligen Wechsel von einer Realschule plus oder einem Gymnasium auf eine Integrierte Gesamtschule wünschen, sollten Sie zunächst bei der Integrierten Gesamtschule nachfragen, ob dort eine Aufnahmemöglichkeit besteht, denn Integrierte Gesamtschulen haben oftmals keine Aufnahmekapazitäten mehr. Danach können Sie eine Anmeldung vornehmen. Die Schule teilt Ihnen mit, welche Unterlagen sie für die Aufnahmeentscheidung benötigt. Die Schulleitung entscheidet, in welche Klassenstufe, Klasse und in welche Kurse die Schülerin oder der Schüler aufgenommen werden kann. In der Regel nach sechs Wochen beschließt die Klassenkonferenz, ob die bisher von der Schülerin oder dem Schüler gezeigten Leistungen den Verbleib in der vorläufig besuchten klassenstufen und den Kursen rechtfertigen.
Fristen
Da der Wechsel in der Regel nur zu den beiden Schulhalbjahren möglich ist, sollten Sie die Anmeldung an der Integrierten Gesamtschule rechtzeitig vorher vornehmen.
Bearbeitungsdauer
Die Aufnahmeentscheidung wird in der Regel innerhalb weniger Tage getroffen.
Kosten
kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
Findet ein Wechsel zur Realschule plus statt und muss Ihr Kind in den schulartspezifischen Wahlpflichtfächern nachholen, werden die Leistungen in diesen Fächern im nächsten Zeugnis nicht benotet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz am 11.12.2023