Überlassen von Waffen oder Munition nur an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
Wenn Sie als Bürger erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihre erlaubnispflichtige Waffe und/oder Munition einer anderen Person überlassen, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Die zuständige Waffenbehörde löscht dann den Eintrag zu der Waffe und/oder Munition aus Ihrer Waffenbesitzkarte (WBK) sowie gegebenenfalls aus Ihrem Europäischen Feuerwaffenpasses.
Nicht anzeigen müssen Sie, wenn Sie
- wesentliche Teile der Waffe überlassen, um Verschönerungsarbeiten oder ähnliche Arbeiten ausführen zu lassen und diese dann nach Abschluss der Arbeiten zurückerhalten,
- Waffen und/oder Munition im Rahmen eines Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisses überlassen,
- Waffen und/oder Munition vorübergehend zum Schießen auf einer Schießstätte überlassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Waffenbehörde
Zuständigkeit
Waffenbehörde
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Öffentliche Ordnung - Waffenwesen
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Nur nach telefonischer Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 621 504-2985(Waffenbesitzkarte zum Erwerb von Schusswaffen; Waffenbesitzkarte für Erben; Waffenbesitzkarte für Waffensammlerinnen und -sammler und Waffensachverständige; Waffenschein zum Führen von Waffen; Europäischer Feuerwaffenpass; Schießerlaubnis; Überprüfung von Schießständen; Erwerb und Veräußerung von Waffen;)
Fax: +49 621 504-3932
Telefon Festnetz: +49 621 504-2935(Kleiner Waffenschein; Fahndung nach Waffen; Erbfälle; Regelüberprüfungen; Ordnungswidrigkeiten;)
E-Mail: waffenrecht@ludwigshafen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Wffenbesitzkarte (WBK)
- gegebenenfalls Europäischer Feuerwaffenpass
Voraussetzungen
Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen das Überlassen von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Fristen
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 10.08.2022
Stichwörter
Anzeige Überlassung Munition, Erlaubnispflichtige Waffen überlassen, Änderung WBK, Überlassung Munition, Munition überlassen